Rheintaler Geschichte vor 13 Stunden

Ein Gerichtstag an der Rheinmündung stärkte die Macht des Klosters St.Gallen

Der Gerichtstag von 890 markiert die erste urkundliche Erwähnung des Rheingaus. Hochrangige weltliche und kirchliche Vertreter treffen an der Rheinmündung zusammen, um über Besitz- und Grenzfragen zu entscheiden. Das Dokument gilt als wichtiger Beleg für die frühe politische und kirchliche Bedeutung des Rheintals.

Von Werner Kuster Historiker & Autor aus Altstätten
aktualisiert vor 3 Stunden

Im Jahr 890 kommen hohe Herren an der Rheinmündung zu einem Gerichtstag zusammen, im damals erstmals erwähnten Rheingau. Die Römer sind längst abgezogen, die eingewanderten Alemannen haben die deutsche Sprache eingeführt und die rätoromanische nach Süden abgedrängt.

Das Rheintal ist Teil des ostfränkischen Reichs mit König Arnulf von Kärnten. Neben weltlichen Herrschern gewinnt das 719 gegründete Kloster St. Gallen im Rheintal immer mehr an Einfluss.

Bereits vor 890 gibt es Hinweise auf Besitz des Klosters St. Gallen im Rheintal. Zu Eigentum kam es durch Landschenkungen, so höchstwahrscheinlich 805 in Höchst und 831 in Marbach, mit Sicherheit 853 oder 854 in Altstätten. Im Verlauf des Mittelalters übertrugen zahlreiche Bauern und Adlige dem Kloster ihre Grundstücke. Sie taten dies für ihr Seelenheil und in der Hoffnung auf einen gewissen Schutz.

Fürsten, Grafen und Bischöfe

Ein weiterer Beleg für Besitz des Klosters St. Gallen im Rheintal ist der Gerichtstag von 890. Laut einer Urkundenkopie in lateinischer Sprache fand er an der Rheinmündung statt. Diese Mündung in den Bodensee lag nicht am heutigen Ort, sondern weiter südlich, höchstwahrscheinlich im Gemeindegebiet von St. Margrethen. Hier kamen am 30. August vermutlich rund 100 Personen zusammen. Von der Bedeutung des Treffens zeugt die illustre Gesellschaft: Neben anderen Anwesenden waren 54 Fürsten aus den Grafschaften Thurgau, Linzgau und Churrätien gekommen, dazu Bischof Thiotolf von Chur, Graf Udalrich von Linzgau und Salomo, Abt von St. Gallen und gleichzeitig Bischof von Konstanz.

Graf Udalrich herrschte im Linz- und Argengau nordöstlich des Bodensees. 888 hatte er zudem den Königshof Lustenau von König Arnulf als Geschenk erhalten und damit im Rheingau Fuss gefasst. Zu diesem Amtsbezirk gehörten auf der Vorarlberger Seite neben Lustenau auch Höchst und Dornbirn. Westlich des Rheins umfasste er mit einiger Wahrscheinlichkeit Berneck, Marbach, Altstätten und Eichberg, während die Zugehörigkeit von St. Margrethen, Rheineck und Thal unsicher ist.

Im Süden stiess der Rheingau an die Grafschaft Churrätien, die bis an den Montlingerberg und den Kummaberg bei Koblach reichte. Für beide Amtsbezirke bildete der Rhein keine Grenze. Politische und kirchliche Verbindungen über den Fluss gab es teilweise bis ins 18. Jahrhundert. Die gemeinsame Nutzung des Rheins für die Fischerei, die Rheinmühlen und als Wasserstrasse für Flösse und Schiffe trug zur Bildung gewässerübergreifender Gemeinschaften bei.

Diebstahl von Schindeln für Udalrichs Haus in Lustenau

Der Rheingau war nicht nur der Ort, sondern auch das Thema des Gerichtstags. Es ging um die dortigen Rechte des Klosters St. Gallen und die Grenzen zwischen dem Rheingau und dem Thurgau. Den Ausschlag für das Treffen gab ein Konflikt zwischen Abt Salomo und Graf Udalrich um Nutzungsrechte in den Wäldern.

Die Wälder waren unter anderem vom Kloster und seinen Hörigenfamilien seit dem zweiten Jahrzehnt des 9. Jahrhunderts ohne Widerspruch und Zinsen für die Eichelmast von Schweinen genutzt worden; Schweine waren im Frühmittelalter die wichtigsten Nutztiere und tauchen in verschiedenen Quellen des Klosters St.Gallen auf.

Das Holz selbst scheint für den Bau von Wasserleitungen und Schiffen besonders wichtig gewesen zu sein. Zudem diente es der Herstellung von Schindeln für das Dach der Klosterkirche in St.Gallen. Und eben diese Schindeln hatte Udalrich für sein Haus in Lustenau kurzerhand abtransportieren lassen. Der Graf hatte damit gegen eine religiöse Institution gehandelt, was besonders schwer wog. Auf jeden Fall schlug sich die Versammlung auf die Seite Abt Salomos und bestätigte die Nutzungsrechte und Besitzgrenzen des Klosters im Rheingau.

Der Entscheid des Gerichts von 890 bildete einen weiteren Mosaikstein im Aufstieg des Klosters St.Gallen zum mächtigsten Grund- und Kirchenherrn im Rheintal. Bis 1798 war es Inhaber des niederen Gerichts und verfügte über weitgehende Rechte bei der Einsetzung von Pfarrern und Lehrern. Ein Grossteil der rheintalischen Bevölkerung musste ihm Abgaben abliefern – unter anderem die beste Kuh oder das beste Kleid beim Tod eines Untertanen.

Vorfreude dank Anekdoten

Der Altstätter Historiker und Autor Werner Kuster hat im Auftrag des Vereins für die Geschichte des Rheintals eine dreibändige Geschichte unserer Region verfasst. Kuster ist der Hauptautor, einzelne Gastbeiträge ergänzen das gut 1300 Seiten umfassende Werk, das über 12 000 Jahre Geschichte umfasst.

Der Text ist fertig, die Bilder liegen bereit. Derzeit finden umfangreiche Verlagsarbeiten statt. Herausgegeben wird das Werk vom Verlag «FormatOst». Erscheinen wird die Geschichte des Rheintals im Mai 2027. Die Zeit bis dahin verkürzen sollen amüsante und interessante Auszüge aus dem Buch.

Diese Texte werden in regelmässigen Abständen im «Rheintaler» und in der «Rheintalischen Volkszeitung» publiziert. (rü)