Die IG Gegenwind Au-Heerbrugg kritisierte kürzlich den Kanton scharf, weil dieser die Festschreibung eines Mindestabstands für Windanlagen im kommunalen Baureglement als nicht rechtskonform einstufte. Die IG fühle sich verständlicherweise durch den Kantonsentscheid benachteiligt, schreibt das Komitee Energie-Zukunft Rheintal in einer Mitteilung.
Beide Seiten verdienen Respekt
Der kantonale Entscheid, pauschale Mindestabstände zu Windenergieanlagen in kommunalen Bauordnungen nicht zu genehmigen, setze die Gemeindeautonomie jedoch nicht ausser Kraft, wie die IG behauptete. Er bedeute vielmehr, dass eine strittige Rechtsfrage auf der richtigen Ebene geklärt werde, so das Komitee: «Gerade weil die Bevölkerung so gespalten ist, braucht es jetzt aber einen ruhigen Kopf, eine sachliche Diskussion – und Vertrauen in die vorgesehenen Verfahren.»
In einem föderalen Rechtsstaat gelte übergeordnetes Recht – konkret hier die kantonale Gesetzgebung. Gemeinden verfügten über wichtige Kompetenzen, handelten jedoch immer innerhalb eines kantonalen und eidgenössischen Rahmens. «Ob dieser im Bereich Windenergie angepasst werden soll, ist eine legitime politische Frage.» Sie lasse sich aber nicht mit «Schlagworten wie Willkür oder Angriff auf die Demokratie» beantworten, heisst es weiter.
Mit vier Stimmen Unterschied war die Initiative für einen Mindestabstand im Februar knapp angenommen worden. Für das Komitee Energie-Zukunft Rheintal «kein überwältigender Richtungsentscheid, sondern ein Zufallsentscheid mit vier Stimmen Differenz». Ein Teil der Bevölkerung sorge sich wegen des Lärms, möglichem Schattenwurf oder dem Landschaftsbild, der andere, fast ebenso grosse Teil, sei bereit, eine Einzelwindenergieanlage als Beitrag zur Energiezukunft und Sicherung des Industriestandorts mitzutragen.
Wir finden: Beide Haltungen verdienen Respekt
schreibt das Komitee. Die IG für ihre Haltung zu diskreditieren, sei genauso falsch, wie den Befürwortern das demokratische Bewusstsein abzusprechen.
Sachliche Diskussion, keine Angstbilder
Windenergie werde in der öffentlichen Debatte teilweise sehr negativ dargestellt. Aus Sicht des Komitees greife das zu kurz. Gerade im Rheintal mit innovativen Industriebetrieben sollte man neuer Technologie offen begegnen. Moderne Anlagen müssten strenge Vorgaben zu Lärm, Schatten und Sicherheit einhalten. Ob diese Grenzwerte erfüllt werden, zeige ein klar geregeltes Bewilligungsverfahren.
Der kantonale Entscheid eröffne nun die Möglichkeit, Mindestabstände und Zuständigkeiten klar und einheitlich zu regeln. Ob Gemeinden eigene Abstandsregeln erlassen dürfen, sollten nun Gerichte klären. Noch besser der Kantonsrat mittels einer Anpassung des kantonalen Gesetzes.
Das Komitee Energie-Zukunft Rheintal appelliert an alle Beteiligten, Kritik ernst zu nehmen, aber auf «schrille Vorwürfe» zu verzichten. Die anstehenden rechtlichen Klärungen seien zu respektieren. Bevor nicht die Fakten auf dem Tisch lägen, solle die Energiezukunft des Rheintals nicht generell schlechtgeredet werden.
Energiezukunft nicht schlechtreden, bevor die Fakten auf dem Tisch liegen