Unterwegs vor 3 Stunden

Fahrende warten seit über 20 Jahren auf geeignete Halteplätze im Rheintal

Im Rheintal fehlen Halteplätze für Fahrende. Projekte scheitern oft an Zonierung und Widerstand. Mit einer neuen Aktion will der Kanton Vorurteile abbauen und die Suche erleichtern.

Von Julia Benz
aktualisiert vor 3 Stunden

Anfang Mai hielt sich eine Gruppe Fahrender aus Frankreich mit rund 20 Fahrzeugen ohne Bewilligung in der Landwirtschaftszone beim Naturschutzgebiet Bannriet in Altstätten auf. Der Standort musste unter Mithilfe der örtlichen Polizei aufgelöst werden. Der Vorfall wirft eine Frage auf, die schon lange Thema bei den Schweizer Jenischen, Sinti und Roma ist: Wo finden Fahrende einen geeigneten Halteplatz?

Derzeit bestehen im Rheintal nur zwei Möglichkeiten für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt. In Altstätten steht der Allmendplatz ausschliesslich Schweizer Fahrenden, die dem Verein Bewegung der Schweizer Reisenden angehören, während der Sommermonate einmal pro Jahr für maximal zwei Wochen zur Verfügung. «Voraussetzung ist eine vorgängige Anmeldung, zugelassen sind höchstens zwölf Wohneinheiten», sagt Aurelia Koller, Kommunikationsbeauftragte der Stadt Altstätten. Veranstaltungen auf dem Platz hätten allerdings Vorrang.

Auch Widnau bietet auf einer Teilfläche bei der Sportanlage Aegeten einen sogenannten «Spontanhalt» an. Wie in Altstätten gibt Bruno Seelos, Gemeindepräsident von Widnau, an, dass der Aufenthalt auf zwei Wochen pro Jahr beschränkt ist und ebenfalls vorgängig bewilligt werden muss.

«Keine zählbaren Fortschritte»

Die Rechtslage ist grundsätzlich klar. Bereits 2003 hielt das Bundesgericht fest, dass Fahrende Anspruch auf angemessene Halteplätze haben. Die Bedürfnisse der Fahrenden müssen seither in der Raumplanung berücksichtigt und geeignete Standorte vorgesehen werden. Trotzdem fehlt es schweizweit weiterhin an entsprechenden Plätzen. 

Im Standbericht 2026 zieht die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende die Bilanz, dass bislang erst rund 40 Prozent der benötigten Halteplätze realisiert wurden. «Im Kanton St. Gallen gab es in den letzten Jahren keinen zählbaren Fortschritt, jedenfalls keine neu eröffneten Halteplätze», sagt Simon Röthlisberger, Geschäftsführer der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende. 

Hoher Bedarf in Altstätten und St. Margrethen

2004 setzte die Regierung eine Konzeptgruppe ein, unter anderem mit dem Ziel, «auch bei den Durchgangsplätzen innert nützlicher Frist ein Ergebnis zu erreichen». Zwei Jahre später verabschiedete sie ein entsprechendes Konzept. Heute, mehr als zwanzig Jahre später, verfügt der Kanton St. Gallen und damit auch das Rheintal noch immer über keinen einzigen Durchgangsplatz. Benötigt würden sechs. Während Durchgangsplätze weiterhin fehlen, bestehen im Kanton St. Gallen vier Standplätze.

Doch auch dort sieht die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende weiteren Bedarf. Die jüngere Generation benötige zusätzlichen Wohnraum. Ein besonders hoher Bedarf besteht auch in der Region Altstätten und St. Margrethen. «In Buchs gibt es ‹auf dem Papier› einen Platz», sagt Simon Röthlisberger. Faktisch sei dieser jedoch nicht nutzbar, es werde deshalb Ersatz benötigt. 

Hürden bei konkreter Realisierung

Die konkrete Umsetzung eines Halteplatzes ist jedoch mit mehreren Hürden verbunden. «Dafür wird Folgendes benötigt: die Festsetzung im Richtplan, ein Eigentümer, der einverstanden ist, und die richtige Zonierung», sagt Ralph Etter, Leiter Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen. Der Kanton habe eine Koordinationsfunktion, die er insbesondere bei der Suche nach Halteplätzen auch aktiv wahrnehme. «Sind Grundeigentümer damit einverstanden, dass solche Plätze auf ihrem Grundstück geschaffen werden, muss die entsprechende Zonenplananpassung erfolgen.»

Das sei gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz Aufgabe der politischen Gemeinden. Lehnt die Stimmbevölkerung ein konkretes Projekt ab, kann ein geplanter Halteplatz meist nicht realisiert werden. Etter sagt:

Jedes Mal, wenn es dann in die heisse Phase gegangen ist, fiel der Entscheid negativ aus.

Während die meisten politischen Gemeinden im Rheintal auf Nachfrage angaben, während ihrer Amtszeit nie seitens des Kantons zu möglichen Standorten kontaktiert worden zu sein, sagt Etter: «Die Gemeinden wurden verschiedentlich über Schreiben oder teils direkte Kontaktaufnahme gebeten, Flächen zu suchen und zu melden.» Erfolgsversprechende Rückmeldungen habe es nicht gegeben. 

Vonseiten des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation sei man sehr interessiert an potenziellen Flächen und an der Zusammenarbeit mit Gemeinden zur Realisierung eines Durchgangsplatzes. Eine andere Option wäre: Der Kanton realisiert einen Durchgangsplatz auf eigenem Grund. «Prüfenswerte Flächen gibt es. Bevor wir ein Baugesuch einreichen können, muss aber die richtige Zonenzuweisung erfolgen und die Unterstützung der Gemeinde vorliegen», sagt Etter. 

Eine Realisierung entgegen dem Willen der Gemeinde würde kaum zu einer nachhaltigen Lösung führen. Denn der Betrieb eines Durchgangsplatzes erfolge idealerweise in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, und es würden Ansprechpersonen vor Ort benötigt. Ein Beispiel dafür ist der im kantonalen Richtplan festgesetzte Standort Fuchsloch in der Gemeinde Thal. Die Gemeinde hat 2014 und 2019 jeweils einen Halteplatz abgelehnt. «Der Kanton hat das Grundstück gekauft, aber die Fläche liegt noch nicht in der richtigen Zone», sagt Etter. 

Aushalten von Widerständen

«Manchmal scheitern Projekte an Vorurteilen und Ängsten und an Bedenken der Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen, sich mit einem Halteplatzprojekt Widerstand einzuhandeln», sagt Simon Röthlisberger. Das, was benötigt werde, sei entschlossenes Handeln aller involvierten Staatsebenen. «Und vielleicht auch manchmal das Aushalten von Widerständen.» Denn Erfahrungen würden zeigen, dass anfängliche Bedenken sich nach der Eröffnung von Plätzen deutlich abschwächen.

Es gebe schweizweit viele gute Beispiele, wie Gemeinden Plätze realisieren und betreiben würden. «Und es gibt aus nationaler Perspektive auch einige Projekte, die in Vorbereitung sind.» Der Kanton St. Gallen arbeitet aktuell an der Strategie «Fahrende Lebensweise», die im kommenden Frühjahr verabschiedet werden soll. «Diese zielt darauf ab, Vorurteile abzubauen und die Rahmenbedingungen für die fahrende Lebensweise zu verbessern», sagt Etter. Es seien Massnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern wie Bildung, Kultur, Lebensraum, Sicherheit und Soziales angedacht. Röthlisberger sagt:

Erfolg stellt sich in Halteplatzfragen dort ein, wo ein politischer Wille da ist, etwas zu verändern. 

Dafür würden Dialog und Gespräche über den Stellenwert des Minderheitenschutzes von Jenischen und Sinti benötigt. «Sie gehören zur Schweiz. Gleichzeitig ist es wichtig, sich bewusst zu sein: Halteplätze zu schaffen ist keine freiwillige, sondern eine verpflichtende Aufgabe.»

 

Schweizer Jenische, Sinti und Roma

Die Jenischen sind eine Volksgruppe mit eigener Sprache – dem Jenischen. Sie leben vor allem in Westeuropa. Nach Angaben der Vertreterinnen und Vertreter der Schweizer Jenischen wird ihre Zahl heute in der Schweiz auf 50 000 bis 70 000 Personen geschätzt. Die in offiziellen Berichten veröffentlichten Schätzungen sprechen dagegen von 30 000 bis 35 000 Personen, wovon weniger als 10 Prozent fahrend sind. Die Sinti haben ihre ethnischen und sprachlichen Wurzeln auf dem indischen Subkontinent und sprechen Sintitikes, eine mit dem Romanes verwandte Sprache. Ein Teil von ihnen pflegt eine fahrende Lebensweise. Ihre Zahl in der Schweiz wird auf etwa 3000 Personen geschätzt. Roma sind Menschen, deren Vorfahren den indischen Subkontinent verliessen und ab dem 11. bis 12. Jahrhundert schrittweise nach Europa kamen. Sie sprechen verschiedene Dialekte der Sprache Romanes, 80 000 bis 100 000 Personen leben in der Schweiz. Eine kleine Minderheit pflegt eine fahrende Lebensweise. Die Schweizer Roma sind grossmehrheitlich sesshaft. (pd)