Seit der Kanton St.Gallen per Samstag, 22. August, das absolute Feuerwerks- und Feuerverbot aufgehoben hat, galt weiterhin ein kantonales Feuerverbot in Wald und Waldesnähe. Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr weiter vermindert, sodass per Mittwoch, 2. September , 12 Uhr, auch dieses aufgehoben werden kann. Im Nachbarkanton Appenzell Ausserrhoden wurde das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per 26. August aufgehoben.
Trotz Aufhebung des kantonalen Feuerverbots in Wald und Waldesnähe können Gemeinden je nach regionaler Situation lokale Feuerverbote erlassen. In allen Regionen des Kantons gilt weiterhin grosse Vorsicht im Umgang mit Feuer, besonders im Wald und in Waldesnähe. Darauf macht die Mitteilung des Kantons aufmerksam.
Niedrige Grundwasserstände und Abflussmengen
Während die Waldbrandgefahr durch die Gewitter der vergangenen Tage verringert wurde, bleibt die hydrologische Situation im Kanton weiter angespannt: Die unteren Bodenschichten sind weiterhin trocken und die Grundwasserstände flächendeckend sehr tief. Die Abflussmengen in den St.Galler Fliessgewässern sind seit Wochen zu tief.
Die Prognosen für die kommenden Tage deuten ausserdem kaum auf Niederschläge hin, heisst es weiter. Entsprechend bleiben das Betretungsverbot von Fliessgewässern sowie das Verbot von Gewässerentnahmen bis auf Weiteres in Kraft. Solange der fehlende Schnee vom Winter, das trockene Frühjahr, der trockene und heisse Sommer sowie der wahrscheinlich bevorstehende trockene September nicht durch starke, flächendeckende Niederschläge über mehrere Tage und Wochen kompensiert wird, ändert sich die hydrologische Trockenheitslage nicht.
Aktuelle Informationen zu den geltenden Regeln und Empfehlungen finden sich auf sg.ch/trockenheit.
Feuer auch im Wald wieder erlaubt - Kanton St. Gallen zieht am Mittwoch mit der Lockerung nach