Ein handwerklich ausgebildeter Schweizer hat finanziell grosse Probleme, obschon er seit zwei Jahrzehnten durchgehend am Arbeiten ist. Seine Schulden, die 150’000 Franken übersteigen, begründet er im Wesentlichen mit dem Verkauf eines Hauses unter Wert (im Zusammenhang mit seiner Ehescheidung) sowie nicht geleisteten Unterhaltszahlungen. Zwei inzwischen erwachsene Kinder entstammen der Ehe, ein drittes ist unehelich.
Kleinere Geldbeträge in eigene Tasche gesteckt
Der Lohn des Mannes, monatlich etwas über 5000 Franken brutto, ist verpfändet, das Geld, das ihm bleibt (1200 Franken), entspricht dem Existenzminimum; eine Zeit lang hatte er sogar noch deutlich weniger. Diese angespannte Situation verleitete ihn vor fünf Jahren dazu, den Firmenbus und anderes Eigentum seines damaligen Arbeitgebers für jeweils kurze Zeit zu vermieten und einen Teil des bar erhaltenen Geldes in die eigene Tasche zu stecken. Ausserdem verzichtete er darauf, kleinere Einnahmen dem Betreibungsamt zu melden und abzugeben. Für seinen minderjährigen Sohn leistete er keine Unterhaltszahlungen, obschon er deswegen schon einmal bestraft worden war.
Weil er als Verkehrsteilnehmer ebenfalls gegen Gesetze verstiess, kam eine lange Liste an Vorwürfen zusammen. Am Dienstag hatte er sich in neun Punkten vor dem Kreisgericht Rheintal in Altstätten zu verantworten. Die Anklage lautete auf mehrfache Veruntreuung, mehrfachen Pfändungsbetrug, Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, mehrfaches Führen eines Motorfahrzeugs trotz Entzugs des Führerausweises sowie Fahren ohne Haftpflichtversicherung. Ausserdem gab der Mann Ausweise und Kontrollschilder, die er hätte abgeben müssen, nicht ab bzw. verwendete sie missbräuchlich.
«Ich hatte mein Leben nicht mehr im Griff»
Vor Gericht bestätigte der Beschuldigte jeden ihm vorgeworfenen Sachverhalt. Er sagte: «Alles tut mir unheimlich leid.» Er fügte bei: «Es ist alles mein Fehler, ich hatte mein Leben nicht mehr im Griff.» Selbstkritisch wie kaum ein Beschuldigter bekannte er sich in allem schuldig. Er wehrte sich nicht gegen die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe von neun Monaten bedingt, bei einer Probezeit von vier Jahren, und meinte abschliessend: Sollte ihm ein Beistand zugewiesen werden, «würde dies nicht abgelehnt».
«Bei weitem keine Veruntreuung»
Statt die Anträge der Staatsanwaltschaft (mit dem Einverständnis des Beschuldigten) zum Urteil zu erheben, betrachtete das Kreisgericht die Vorwürfe (wie es ja auch seine Aufgabe ist) differenziert. Es befand in einem Fall, es handle sich «bei weitem um keine Veruntreuung» und sah an anderer Stelle «nur» ein geringfügiges Vermögensdelikt, das schon verjährt ist. Auch wurde der vorgeworfene Pfändungsbetrug nicht als solcher, sondern als nicht ganz so schlimmer Tatbestand gewertet. Bleiben unter dem Strich vor allem die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten und die Verkehrsdelikte, in denen ein Schuldspruch erfolgte.
Bewährungshilfe soll den Mann unterstützen
Das Gericht würdigte die Geständnisse und hielt dem Beschuldigten die lange Verfahrensdauer zugute, während es die Vorstrafen (Vernachlässigung von Unterhaltspflichten und früherer, einmonatiger Ausweisentzug) auf der Negativseite verbuchte. Bestraft wurde der Mann schliesslich mit sieben Monaten bedingt, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem ordnete das Gericht eine Bewährungshilfe an, damit sich die finanziellen Probleme zielstrebig angehen lassen. Ein wichtiger Ansatzpunkt dürften die Wohnkosten sein, die sich auf 1700 Franken belaufen. Eine kleinere Wohnung habe er zwar schon gesucht, sagte der Mann, aber: Er mit seinen Betreibungen sei bei der Suche nach einer günstigeren Wohnung chancenlos geblieben.
Finanzielle Not und gesetzliche Verstösse: Strafe nach Veruntreuung und Unterhaltsvergehen