Rebstein 27.08.2025

Förderbeiträge für Kinderbetreuung: Bauernhof-Kita und Schülerhort ja, Grosseltern nein

Eltern, die Anspruch auf Förderbeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung haben, können ab sofort einen Antrag auf Auszahlung stellen.

Von gk/red
aktualisiert am 27.08.2025

Im Zug der Umsetzung des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Betreuung (KiBG) hat der Kanton St. Gallen den Gemeinden, die ein entsprechendes Gesuch eingereicht haben, die im Budget vorgesehenen Gelder zur Verteilung ausbezahlt.

Es ist nun Aufgabe der jeweiligen Gemeinden, die Gelder an die anspruchsberechtigten Familien auszuzahlen. Der Prozess zur Prüfung der Anspruchsberechtigung startet mit einer Einreichung des vorliegenden Formulars inklusive der nötigen Beilagen.

Bauernhof und Schülerhort ja –  Grosseltern nein

Die Förderbeiträge können für die familien- und schulergänzende Betreuung von Kindern im Alter von null bis zwölf Jahren verwendet werden. Dies umfasst Kindertagesstätten (z.B. Bauernhof Kita Freiland, Marbach), Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung (z.B. Schülerhort) oder Tagesfamilien. Nicht berücksichtigt werden punktuelle Betreuungsangebote wie Spielgruppen, private Betreuung durch Grosseltern, Nannys oder Babysitter sowie nicht geprüfte Pflegefamilien.

Antwort bis Mitte Dezember

Für die Antragstellung ist die Einreichung des ausgefüllten und unterzeichneten Gesuchformulars mit den darauf erwähnten Beilagen erforderlich. Das Gesuch kann unter www.rebstein.ch im Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Kanzlei Rebstein bezogen werden. Die Förderbeiträge beziehen sich auf Auslagen von Oktober 2024 bis Ende September 2025. Die Frist zur Einreichung des vollständigen Gesuchs bei der Gemeinderatskanzlei endet am 31. Oktober.

Die Prüfung der Gesuche erfolgt im Lauf des Novembers 2025. Alle Antragsteller werden bis spätestens Mitte Dezember schriftlich über die Höhe der Auszahlung informiert.. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Subventionen besteht grundsätzlich nicht.

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