Im Frühjahr beginnt die Zeit, in der auf den Friedhöfen Gräber geräumt werden, bei denen die gesetzlich vorgeschriebene Zeit der Grabesruhe abgelaufen ist. Diese dauert nach kantonalen Vorgaben bei Erdbestattungen mindestens 20 Jahre, bei Feuerbestattungen muss die Asche mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Die lokalen Friedhofskommissionen, die sich meist aus Vertretern des Gemeinderats und der Kirchgemeinden zusammensetzen, können ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Friedhöfe haben heute mehr Platz als früher – trotz Bevölkerungswachstum