Der Geschäftsführer einer Rheintaler Solarfirma hat die Arbeitssicherheit an mehreren Baustellen nicht gewährleistet. Gemäss rechtskräftigem Strafbefehl hat er sich dadurch der mehrfach fahrlässigen Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde strafbar gemacht.
Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) meldete die Verletzung der Sicherheitsmassnahmen auf den Baustellen mehrfach. Dennoch unterliess es der Beschuldigte, ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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«Gefahr für Leib und Leben» – Mängel bei Rheintaler Solarfirma gemeldet