Um für alle Verkehrsteilnehmer eine geordnete und einheitliche Situation zu schaffen, werden - in Absprache mit der Verkehrspolizei - die Orte markiert, an denen Fahrzeuge ordentlich abgestellt werden dürfen. Andererseits wird die Parkzeit auf vier Stunden beschränkt. Die entsprechenden Inserate und Anzeigen sind in den amtlichen Publikationsorganen erfolgt.
Gegen Wildparkierer vorgehen