Vor etwas mehr als drei Jahren führte der Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal (KVR) Gebührenmarken für die Grünabfuhr ein. Auslöser war das Bundesgesetz über den Umweltschutz. Dieses sieht vor, dass die Gemeinden die Kosten für die Entsorgung von Grünabfällen nach dem Verursacherprinzip regeln. Zuvor konnte in einigen Gemeinden das Grüngut gratis entsorgt werden. Zumindest dem Anschein nach. Die Gemeinden regelten die Finanzierung über ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
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Gemeinden wollen unbeliebte Grüngut-Gebührenmarken loswerden