Diepoldsau 02.06.2025

Gemeinderat legt Instrumente zur Ortsplanung öffentlich auf

Die Gemeinde Diepoldsau hat den kommunalen Richtplan, den Zonenplan, das Baureglement und die 
Schutzverordnung überarbeitet. Die Unterlagen können vom 3. Juni bis 2. Juli öffentlich eingesehen werden.

Von gk
aktualisiert am 02.06.2025

Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) und das Planungs- und Baugesetz (PBG) schreiben eine haushälterische Bodennutzung und Siedlungsentwicklung nach innen vor. Folglich hat die Gemeinde Diepoldsau die Instrumente der Ortsplanung überarbeitet und klare wie zeitgemässe Bauvorgaben geschaffen. Nach mehrjähriger Planung im Austausch mit der Bevölkerung und kantonalen Stellen legt die Gemeinde die Ortsplanungsinstrumente öffentlich auf.

In der ersten Mitwirkungsphase zum Richtplan, Zonenplan und Baureglement letztes Jahr gingen 50 Eingaben mit 126 Hinweisen ein. Sie wurden ausgewertet und führten zu Anpassungen. In der zweiten Phase im Winter gingen 19 Eingaben mit 55 Hinweisen ein. Sie wurden teilweise übernommen. Andere betrafen nicht die Planungsebene oder waren Einzelinteressen. Die Unterlagen wurden dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation mehrfach zur Vorprüfung vorgelegt. Die Ergebnisse sind im Bericht dokumentiert.

Schutzverordnung und Nutzung Alter Rhein

Ebenfalls Teil der Ortsplanungsrevision ist die Überarbeitung der Schutzverordnung. Die Gemeinde hat sie überarbeitet und zusammengeführt. Ziel war eine zeitgemässe Regelung zum Schutz von Natur-, Kultur- und Landschaftswerten. Gleichzeitig hat sie ein Nutzungsreglement für den Alten Rhein erarbeitet, um Konflikte im Naherholungsgebiet zu reduzieren. Die Entwürfe wurden in einem separaten Mitwirkungsverfahren Ende 2024 öffentlich diskutiert und überarbeitet.

Die angepassten Instrumente sowie die Schutzverordnung und das neue Nutzungsreglement Alter Rhein wurden am 5. Mai von der Ortsplanungskommission verabschiedet und am 20. Mai durch den Gemeinderat erlassen.

Weiter sieht das Raumplanungsgesetz die Mobilisierung bestehenden Baulands vor. Die Gemeinde informierte Eigentümer von unbebautem oder teilweise bebautem Bauland über die Revision, um Bauzonenflächen besser nutzen zu können. Sie bat um Auskunft zum Planungsstand der Parzellen.

Das Auflageverfahren startet am Montag

Zonenplan, Baureglement, Schutzverordnung und Waldfeststellungspläne liegen vom 3. Juni bis 2. Juli in der Gemeindeverwaltung auf. Nach dem Auflage- und Einspracheverfahren werden die Ortsplanungsinstrumente zur Genehmigung dem Kanton übermittelt.

Gleichzeitig werden der kommunale Richtplan, der Planungsbericht zur Ortsplanungsrevision, die Beilage zum Bau-
reglement, der Planungsbericht zur Schutzverordnung, das Nutzungsreglement Alter Rhein und der Übersichtsplan öffentlich bekannt gemacht. Sie werden nicht aufgelegt. Das fakultative Referendum über das Nutzungsreglement Alter Rhein wird später durchgeführt.

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