Es geschah in Widnau auf der Autobahn, in Fahrtrichtung Chur. Eine Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen war hinter dem Lieferwagen des Beschuldigten unterwegs und überholte ihn schliesslich. Der Polizist, der vom Kreisgericht Rheintal als Zeuge aufgeboten wurde, stellte fest, dass der Lenker des Lieferwagens eine Schlangenlinie beschrieb und mit dem rechten Räderpaar auf der Randlinie fuhr.
In der Anklageschrift heisst es, der ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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