Der Gemeinderat und die Verwaltung werden regelmässig auf das Thema Verkehrssicherheit in Wohnquartieren angesprochen. Besonders in Zusammenhang mit Schulwegen, Kinderfreundlichkeit oder Situationen in einzelnen Quartieren werden immer wieder Anliegen geäussert.
Der Gemeinderat nimmt die Rückmeldungen ernst und setzt sich kontinuierlich mit der Frage auseinander, wie der Verkehr im Siedlungsgebiet sicher und sinnvoll gestaltet werden kann, schreibt er in einer Mitteilung. Ein zentrales Instrument in der Beurteilung bildet das gemeindeeigene Radarmessgerät. Es steht laufend auf den Strassen im Einsatz. Diese erhobenen Daten ermöglichen eine fundierte Einschätzung der effektiven Verkehrssituation und bilden die Grundlage für alle weiteren Schritte – sei dies in Form baulicher Massnahmen oder anderer Eingriffe.
Gemeinderat prüft lokale Sicherheitslösungen
Die Gemeinde verfolgt seit mehreren Jahren eine klare und bewährte Strategie: Statt flächendeckend Temporeduktionen anzustreben, setzt der Gemeinderat auf gezielte, lokal angepasste Einzelmassnahmen. Diese können etwa in Form von Einengungen, markierten Parkfeldern oder Hindernissen erfolgen. Solche Eingriffe wurden bereits auf mehreren Strassenabschnitten realisiert – etwa in der Burggass oder der Wislistrasse. Ein ebenfalls aus der Bevölkerung geäusserter Wunsch ist die Einführung von Tempo-30-Zonen.
Hier ist zu beachten, dass deren Umsetzungen nicht einfach durch das Aufstellen eines Verkehrsschildes möglich sind. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: So braucht es regelmässige (auch bauliche) Massnahmen sowie ausreichende Sichtweiten bei allen Einmündungen und den Grundstückszufahrten. Die zuständige Behörde für die Anordnung einer Tempo-30-Zone ist die Kantonspolizei.
Gerade die Anforderungen an die Sichtzonen haben direkte Auswirkungen auf die Anwohnerschaft: Hecken, Mauern oder Zäune entlang der Grundstücke und bei den Grundstückszufahrten dürfen bestimmte Höhen nicht überschreiten, was zu erheblichen Einschränkungen führt. Diese gesetzlichen Vorgaben zeigen, dass die Einrichtung einer Tempo-30-Zone wohlüberlegt und mit Augenmass geprüft werden muss.
Auch der Beizug eines externen Fachunternehmens im Jahr 2019 bestätigte dem Gemeinderat, dass ein flächendeckender Ansatz mit Tempo-30-Zonen mit hohen beziehungsweise nicht verhältnismässigen Kosten und baulichem Aufwand verbunden wäre, ohne dass die Situation dies in den Bernecker Quartieren rechtfertigt. Die Datenlage zeigt viel mehr: In weiten Teilen Bernecks wird rücksichtsvoll und angepasst gefahren. Die Verkehrsfrequenz ist überschaubar und gefährliche Stellen bilden eine Ausnahme. Das Ziel des Gemeinderats ist, die Sicherheit auf einem hohen Niveau zu halten und punktuell weiter zu verbessern. Wo fundierte Messungen zeigen, dass bereits umgesetzte Massnahmen nicht ausreichen beziehungsweise nicht die angestrebte und nötige Sicherheit erreichen, werden weitere Schritte geprüft – dazu kann in Einzelfällen – als letztes Mittel – die Einführung einer Tempo-30-Zone in Betracht gezogen werden.
Angepasste Geschwindigkeit und ein waches Auge
Besonders wichtig in Sachen Verkehrssicherheit ist vor allem das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden selbst. Rücksichtnahme, angepasste Geschwindigkeit und ein waches Auge sind durch keine bauliche Massnahme zu ersetzen. Die Fahrbahn bleibt Teil des öffentlichen Strassenraums – sie ist kein Spielplatz. Kinder sollen sich sicher fühlen dürfen, doch auch Eltern und Anwohnende sind gefordert, ein Bewusstsein für das richtige Verhalten im Strassenraum zu schaffen.
Die Gemeinde Berneck profitiert davon, dass bisher keine gravierenden Verkehrsprobleme bestehen. Diese Ausgangslage gilt es, gemeinsam zu bewahren. Der Gemeinderat setzt weiterhin auf Dialog, auf Beobachtung und auf gezielte Eingriffe – und auf das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung, das wesentlich zur Verkehrssicherheit beiträgt.
Gezielte bauliche Eingriffe statt flächendeckender Tempo-30-Zonen