Thal 04.11.2023

Grosses Interesse an Ortsbildinventar: Verfahren zur Mitwirkung verlängert

Die Thaler Bevölkerung nimmt rege am Mitwirkungsverfahren zum Ortsbildinventar teil. Für die Besprechung von Detailfragen wendet die Ortsbildkommission nun mehr Zeit auf.

Von gk
aktualisiert am 04.11.2023

Zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens stellt der Gemeinderat fest, dass die Bevölkerung die Möglichkeit, sich während des Mitwirkungsverfahrens zum Ortsbildinventar zu melden, rege nutzt. Statt wie ursprünglich vorgesehen an drei Abenden, sind nun bereits fünf Abende der Ortsplanungskommission dafür reserviert, mit Grundeigentümern und Hausbesitzern die Fragen, die sich aus einem allfälligen Schutz­status ergeben, im Detail zu besprechen.

Die Termine für Besprechungen reichen bereits in den Dezember hinein, wie die Gemeinde in einer Mitteilung schreibt. Die Frist des Mitwirkungsverfahrens wird deshalb bis Ende Dezember 2023 verlängert. Wer sich zum Orts­bildinventar oder generell zur Schutzverordnung (Kultur) äussern möchte, kann auf der Webseite www.mitwirken-thal.ch eine Rückmeldung erfassen; es kann aber auch eine E-Mail an info@thal.ch verfasst werden.

Baukredit unterliegt
fakultativem Referendum

Wie die Gemeinde weiter mitteilt, plant die Wärmeversorgung Thal, das Gebiet «Dornierstrasse-Ost» an das Anergienetz anzuschliessen. Mit dieser Erweiterung – der sogenannten Etappe 4 – kann ein Ringschluss realisiert werden, was sich positiv auf das Netz und die Versorgungssicherheit auswirkt.

Die bauliche Entwicklung im Gebiet Dornierstrasse-Ost macht es jedoch notwendig, dass die Versorgung in diesem Gebiet bis zum Frühjahr 2024 sichergestellt ist. Der Baukredit von 420000 Franken für diese Erweiterung kann nicht erst mit dem Budget 2024 beantragt werden. Der Gemeinderat hat deshalb den nötigen Baukredit – unter Vorbehalt der Durch­führung des fakultativen Referendums – genehmigt, wie es weiter heisst. Dieser Beschluss des Rates untersteht nun vom 3. November bis zum 12. Dezember dem fakultativen Referendum.

Hafenreglement wird angepasst

Im täglichen Betrieb des Bootshafens in Staad zeigen sich zwei Umstände beziehungsweise Entwicklungen, die eine Anpassung des Reglements notwendig machen. Zum einen kommt es laut Mitteilung immer wieder vor, dass sich Bootsbesitzer entscheiden, eine Saison auszusetzen und ihr Boot nicht einwassern, dies aber der Hafenverwaltung spät oder gar nicht melden. Im Reglement soll nun geregelt werden, dass dies der Verwaltung bis Ende März zu melden ist.

Ebenfalls kommt es oft vor, dass Bootsbesitzer ihr Boot – zum Beispiel während der Ferienzeit – auf einem Gästeplatz eines anderen Hafens zwei oder mehr Nächte ankern. Ihr Platz im Hafen Staad könnte während dieser Zeit aber ebenfalls tageweise vermietet werden. Im ­Reglement soll nun geregelt werden, dass ein solches Nichtbelegen des Platzes gemeldet werden muss. Diese beiden Anpassungen des Reglements werden vom 3. November bis zum 12. Dezember dem fakultativen Referendum unterstellt.

Bäume dienen der Sicherheit der Fussgänger

Der bald fertig erstellte Einlenkerbereich der Wilenstras­se in die Thalerstrasse nimmt «Form an». Aus etlichen Rückmeldungen an die Verwaltung ist ersichtlich, dass der Umstand positiv bewertet wird, dass inskünftig nicht mehr mit hoher Geschwindigkeit von Staad her in die Wilenstrasse eingebogen werden kann. Durch die Verengung des Einlenkers kann diese Kurve nicht mehr «geschnitten» werden. Auf beiden Seiten des Einlenkers werden noch Bäume gepflanzt, wie es in der Mitteilung heisst. Diese werden visuell zusätzlich bewirken, dass in diesem Bereich langsam gefahren wird, was sich nicht zuletzt für die Sicherheit der Fussgänger positiv auswirkt.