Rebstein 23.06.2025

Grundstückskauf für 980’000 Franken: Gemeinde sichert sich Standort für öffentliche Infrastruktur

Mit dem Kauf des Grundstücks Nr. 1944 bei der Oberstufe Rebstein-Marbach möchte der Gemeinderat Raum für mögliche künftige Projekte wie den Werkhof oder das Feuerwehrdepot schaffen.

Von gk/red
aktualisiert am 23.06.2025

Der Boden soll ab Grundstück Nr. 27 abgetrennt und als neues Grundstück Nr. 1944 im Grundbuch aufgenommen werden. Zugunsten des neuen Grundstückes Nr. 1944 wird im Falle des Erwerbs durch die Gemeinde für die Sicherung der derzeitigen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ein landwirtschaftliches Fuss- und Fahrwegrecht eingetragen. Das Landwirtschaftsamt hat den Verträgen bereits zugestimmt, teilt der Gemeinderat mit. Dieser hat am 17. Juni dem Grunstückskauf zugestimmt.

Gute Gelegenheit zum rechten Zeitpunkt

Das Areal ist bereits seit vielen Jahren als Zone für öffentliche Bauten eingezont. Die damaligen Mitglieder des Gemeinderates haben die Möglichkeiten früh erkannt und entsprechend wohlweislich gehandelt. Da die Eigentümerschaft das Grundstück verkaufen wollte, habe die Gemeinde die Gelegenheit ergriffen, um das Land langfristig für gemeindeeigene Zwecke zu sichern. Der Zeitpunkt ist aus Sicht des Gemeinderats günstig und sinnvoll.

Optionen für Werkhof oder Feuerwehr

Im Rahmen der Kommunikation zur geplanten Sanierung des Werkhofs und des Feuerwehrdepots wurde bereits festgehalten, dass auf längere Sicht ein besser geeigneter Standort gesucht werden soll. Der heutige Standort inmitten eines Wohngebiets ist aus betrieblicher und städtebaulicher Sicht nicht optimal. Das neu erworbene Grundstück bietet hier verschiedene potenzielle Optionen für die Zukunft.

Der Kaufpreis für das Grundstück mit einer Fläche von 7’232 m2 liegt bei gut 135.- Fr/m2 und sei somit um einiges tiefer, als allfällige künftige Alternativen, heisst es weiter: «Insofern erweist sich die Möglichkeit als Chance, von der die Gemeinde und die Steuerzahler langfristig profitieren können.»

Der Grundstückkauf zum Preis von Fr. 980'000.- untersteht in Anwendung der Finanzbefugnisse zur Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Rebstein einzureichen.

Die Referendumsfrist läuft bis zum 20. Juli. Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei Rebstein, auf der Publikationsplattform des Kantons St. Gallen (www.publikationen.sg.ch) oder auf der Website der Gemeinde Rebstein (www.rebstein.ch) eingesehen werden.

 

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