In seinem Bistum ist er also legitimiert, vermeintlich böse Geister und Dämonen auszutreiben.
Im Bistum St. Gallen darf er das nicht. Die Verantwortung, die Regel einzuhalten, trägt der Kirchenmann selbst. Ob er ihr nachkommt, muss in Widnau der Ortsseelsorger kontrollieren. Pfarrer Georg Changeth hat versichert, dies zu tun.
Seine Aussage, er wolle die Kirche nicht beschädigen, ist glaubhaft. Eine Widerhandlung kann sich das ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Hier muss die Kirche jetzt ganz genau hinschauen: Exorzist zu Gast in Widnauer Seminar