Die Schuld erachtet das Kreisgericht Rheintal, das in Altstätten tagte, vor allem aufgrund von Videoaufzeichnungen als erwiesen. Für nicht aufgenommene Szenen gibt es Aussagen zuungunsten des Trios. Ihm bescheinigt das Gericht ein erhebliches Aggressionspotenzial, und das Vorstrafenregister zeuge von Unbelehrbarkeit.
Der Messerstecher hat zwei kleine Töchter
Der bosnische Haupttäter, der mit dem Taschenmesser zustach, wurde der ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
Sie haben bereits ein Abo? Anmelden
Sie haben noch kein Abo? Jetzt freischalten und vollen Zugriff auf alle Inhalte geniesse
Alle Angebote verlängern sich automatisch und sind nach Ablauf der Bezugsperiode jederzeit kündbar.
Das Test-Abo gilt nur für Neukunden.
Hohes Aggressionspotenzial, Vorstrafen und unbelehrbar: Happiges Urteil für drei Gewalttäter