Mit dem Geld aus der Pensionskasse den geforderten Eigenkapitalanteil fürs Wohneigentum aufbringen? Bis 2012 war das möglich. Dann verschärfte die Finanzaufsichtsbehörde Finma die Richtlinien. Mindestens 10 Prozent müssen Kaufwillige seitdem aus anderen Mitteln decken, etwa mit Wertschriften, Spargeldern oder allenfalls durch einen Erbvorbezug. Die Finma wollte damit dem Abräumen der Pensionskassengelder aus der 2. Säule einen Riegel ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
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