Was zeichnet das genossenschaftliche Bankmodell aus? Pascal Egloff: Gemäss Obligationenrecht (OR) Art. 828 ist der Zweck einer Genossenschaft ‹in der Hauptsache die Förderung oder Sicherung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe› oder sie ist gemeinnützig ausgerichtet. Im Ursprung geht es also darum, dass zum Beispiel ein Dorf gemeinschaftlich eine Bank betreibt und dabei möglichst günstige Bedingungen für die ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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«Im Endeffekt kommt es auf die Kultur der Bank an»