Kampagne 06.07.2023

Immer mehr Schockanrufe: Polizei warnt mit Brief

Im Kanton St.Gallen reissen die Meldungen von telefonischen Betrugsversuchen nicht ab. Die Kantonspolizei versucht nun, ältere Leute mit einem Brief zu sensibilisieren.

Von kapo
aktualisiert am 06.07.2023

Im vergangenen Jahr wurden mit Schockanrufen rund eine Million und im laufenden Jahr bereits 440'000 Franken ergaunert, schreibt die Kantonspolizei in einer Medienmitteilung. Betrüger und Betrügerinnen wählen mit Vorliebe potenzielle Opfer aus, die 60 Jahre alt oder älter sind. Diese versuchen sie telefonisch um ihr Vermögen zu betrügen. Dabei geben sie sich oft als vermeintliche Polizisten, Mitarbeitende von Staatsanwaltschaft und Strafverfolgungsbehörden oder der Kriminalpolizei aus. Die Kantonspolizei St.Gallen startete deshalb eine wohl schweizweit einzigartige Präventionsmassahme und informiert mit einem Brief über die Betrugsversuche.

Haushalte im Kanton St.Gallen, in denen Bewohnerinnen und Bewohner leben, welche 60 Jahre alt oder älter sind, werden aktuell mit einem Brief über die zunehmenden Schockanrufe informiert. Die Kantonspolizei St.Gallen warnt vor möglichen Betrug-Szenarien.

Welche bekannten Betrugs-Maschen gibt es?

Dazu gehört beispielsweise die Geschichte, dass eine nahestehende Person einen Unfall hatte, im Gefängnis sitze und nur gegen Kaution freikomme. Auch die Lüge, man habe bei Einbrechern die Adresse des Opfers gefunden und man soll der Polizei zum eigenen Schutz Wertgegenstände oder Bargeld übergeben, taucht immer wieder auf. Oftmals weisen die Betrügerinnen und Betrüger ihre potenziellen Opfer auch an, ihre Wertgegenstände einem Kurier mitzugeben, welcher diese abholt. Die Täterschaft verlangt zudem, dass man mit niemandem über die Forderungen spricht und ohne Unterbruch am Telefon bleibt. Sie befiehlt, wie man bei Nachfragen, wie zum Beispiel der eines Bankangestellten, zu reagieren habe.

Die Polizei weist im Besonderen darauf hin:

  • Die Polizei oder andere offizielle Behörden werden niemals Geld oder Wertgegenstände von einem verlangen.
  • Habseligkeiten soll man unter keinen Umständen Personen übergeben, die man nicht kennt.
  • Man soll auch niemals Geld oder Wertgegenstände an vorgängig vereinbarten Orten deponieren.
  • Wenn einem bei einem Anruf etwas komisch vorkommt, soll man sofort auflegen.
  • Bei Unsicherheit wird geraten, sich jederzeit via Notrufnummer 117 bei der Polizei abzusichern. Dabei soll man sich nicht weiterverbinden lassen, sondern auflegen und eine neue Telefonverbindung zur Polizei herstellen.

Die Polizei bittet ausserdem, ältere Verwandte und Bekannte bezüglich dieser Betrugsversuche zu informieren.