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AnmeldenDas Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat mit Urteil vom 5. Oktober entschieden, dass die Mobilfunk-Initiative in Walzenhausen gültig ist. Das beschwerdeführende Initiativkomitee fordert nun Kanton und Gemeinde auf, die Initiative zur Abstimmung zu bringen.
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Initiativkomitee jubelt: Gericht erklärt Initiative «Kein Mobilfunk auf öffentlichem Grund» für gültig