Die Ausserrhoder Regierung hatte das Volksbegehren, das Mobilfunkantennen bis zu 100 Meter an Wohngebiet grenzend, verbieten will, am 15. März 2022 für ungültig erklärt. In erster Instanz wies das Ausserrhoder Obergericht die Beschwerde dagegen ab – es musste aber nochmals darüber befinden, weil das Bundesgericht im Juli die Beschwerde im Grunde gutgeheissen und wieder an das Obergericht zurückgewiesen hat.
«Der Abstimmung steht nichts ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Initiativkomitee jubelt: Gericht erklärt Initiative «Kein Mobilfunk auf öffentlichem Grund» für gültig