18.06.2019

Kaiser wendet sich an Europäischen Gerichtshof

Ein Autofahrer, der einen Fussgänger leicht verletzt hat, behauptet, ihm seien vor der Fahrt K.-o.-Tropfen ins Getränk geschüttet worden. Der Fall beschäftigt bald Richter in Lausanne und Strassburg.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Der Vorwurf, dem sich der Autofahrer aus Altstätten gegenübersieht, lautet so: Er habe angetrunken einen Fussgänger mit seinem Fahrzeug leicht verletzt und sei ohne anzuhalten weitergefahren.Der Autofahrer behauptet, ihm seien vor der Fahrt K.o.-Tropfen ins Getränk geschüttet worden, so dass sein Bewusstsein beeinträchtigt gewesen sei.Bundesgericht wies Fall zurück ans KantonsgerichtMit dem Fall hat das Bundesgericht sich bereits ein erstes Mal beschäftigt.Denn mit dem Schuldspruch des Kreisgerichts Rheintal und später des Kantonsgerichts waren der  Autofahrer und sein in Oberriet tätiger Anwalt Daniel Kaiser nicht einverstanden. Sie wandten sich an die höchste Instanz, das Bundesgericht. Dieses hat im Februar die Beschwerde des Autofahrers teilweise gutgeheissen. Dies darum, weil keine Konfrontationseinvernahmen zwischen dem Angeklagten und den Zeugen durchgeführt worden waren, obschon der Verteidiger des Autofahrers diese Gegenüberstellung beantragt hatte. Das Bundesgericht hob das Urteil des Kantonsgerichts vom Oktober 2017 auf und wies die Angelegenheit zur neuen Entscheidung ans Kantonsgericht zurück.Der Autofahrer, dem inzwischen stattliche Verfahrens- und Anwaltskosten erwachsen sind, bekam vom Bundesgericht eine Entschädigung von 1500 Franken zulasten des Kantons St.Gallen zugesprochen.Kosten liegen schon bei ca. 13000 FrankenAnfang Juni war nun erneut das Kantonsgericht mit der Sache beschäftigt. Im Kern hat sich nichts geändert. Erneut wurde der Autofahrer des Fahrens in fahrunfähigem Zustand, der versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit sowie des pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall schuldig erklärt. Die bedingte Geldstrafe wurde stark reduziert, die ausserdem ausgesprochene, zu bezahlende Busse beträgt 500 Franken.Die Kosten, die dem Angeklagten durch das Verfahren bisher entstanden sind, belaufen sich auf etwa 13000 Franken - plus Anwaltskosten, von denen der Staat aufgrund der bisherigen Gerichtsentscheide einen Teil zu bezahlen hat.K.-o.-Tropfen: «Nicht ausreichend geprüft»Daniel Kaiser sagt, er beabsichtige, den jüngsten Entscheid des Kantonsgerichts ebenfalls ans Bundesgericht weiterzuziehen.Ausserdem habe er vor, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eine Beschwerde einzureichen. Denn seiner Beurteilung nach sei das Argument, wonach seinem Klienten K.o.-Tropfen verabreicht worden seien, nicht ausreichend geprüft worden; die entsprechenden Untersuchungen halte er für ungenügend.Davon abgesehen: Es sei umstritten und Gegenstand des Prozesses, ob sein Klient überhaupt der Lenker des Fahrzeuges war, fügt der Verteidiger hinzu. Zudem sei umstritten, ob es sich überhaupt um das Fahrzeug des Angeschuldigten handelte oder nicht.