Button Rheintaler Plus - Abo benötigt Windenergie 12.11.2025

Kanton kippt kommunalen Mindestabstand für Windräder: Das sagen SFS und Gemeinde zum Entscheid

Die Gemeinde Au kann einen Mindestabstand für Windenergieanlagen nicht im kommunalen Baureglement festschreiben. Die Regelung sei nicht rechtskonform, teilte das kantonale Bau- und Umweltdepartement am Dienstag mit.

Von Andrea C. Plüss
aktualisiert am 12.11.2025

Vier Stimmen hatten bei der Abstimmung am 9. Februar in Au den Ausschlag gegeben. Mit hauchdünner Mehrheit nahm das Auer Stimmvolk die Initiative für einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden an. Der von SFS geplante Bau eines Windrades auf dem Firmengelände in Heerbrugg war damit gestoppt, da der projektierte Mindestabstand für die Anlage 300 Meter betrug. Mit der Annahme der Abstandsinitiative wäre Au ...

«Der Rheintaler» und rheintaler.ch 

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