Altstätten 09.12.2022

Kanton und Bund haben sich mit Bus Ostschweiz geeinigt

Im Subventionenstreit von Bund und Kanton mit der BusOstschweiz AG ist es zu einem Vergleich gekommen.

Von Max Tinner
aktualisiert am 09.12.2022

Kanton und Bund hätten sich mit BusOstschweiz über die Rückzahlung von 6,7 Millionen Franken gestaffelt bis Ende 2029 geeinigt, teilen die Staatskanzlei des Kantons und Bus Ostschweiz in je einer Medienmitteilung mit.

Der Betrag setzt sich laut Kanton zusammen aus der Grundforderung von 5,5 Millionen Franken und einem Teil der angefallenen Zinsen. Drei Millionen Franken – darunter der Anteil des Bundes von 2,1 Millionen Franken – werden in den Jahren 2023 und 2024 zurückbezahlt. Ein Anteil des Kantons St.Gallen in Höhe von 3,7 Millionen Franken wird Ende 2029 zur Zahlung fällig. Mit diesem Zahlungsaufschub sei der Fortbestand der Busweiz AG als wichtiger Träger des öffentlichen Verkehrs sichergestellt, schreibt die Staatskanzlei.

Ralph Dietsche, Sprecher der Bus Ostschweiz AG, hält im Namen des Verwaltungsrats fest:

Der Vergleich zeigt, dass beide Parteien an einer Stärkung des öffentlichen Verkehrs in der Ostschweiz interessiert sind.

Eine finanzielle Herausforderung

Die Tilgung der Vergleichssumme sei für die Bus Ostschweiz AG eine Herausforderung, weil Investitionen anstünden, wegen der Einbussen während der Corona-Pandemie und aktuell wegen der massiv gestiegenen Treibstoffpreise und weiterer gestiegener Kosten. Als gut aufgestelltes und gesundes Unternehmen werde Bus Ostschweiz diese Herausforderungen aber meistern.

Vor rund einem Jahr hatte die Finanzkotrolle des Kantons St.Gallen die internen Verrechnungen der Bus Ostschweiz AG und deren Tochterunternehmen überprüft. Sie hat dabei festgestellt, dass abgeschriebene Busse einer Tochterfirma verkauft, dann von dieser aber wieder zurückgemietet worden waren. Durch diese «Sale-and-lease-back»-Praxis sind während der Jahre 2012 bis 2019 zu Unrecht Abgeltungen in Höhe von rund 5,5 Millionen Franken geleistet worden. Betroffen waren, wie die Staatskanzlei schreibt, in unterschiedlichem Ausmass der Bund, die Kantone St.Gallen und Thurgau sowie einzelne politische Gemeinden als Besteller der jeweiligen Verkehrsangebote.

Bus Ostschweiz hatte sich stets auf den Standpunkt gestellt, Bund und Kanton seien über die Vorgehensweise informiert und der Kanton als grösster Einzelaktionäre zudem durch einen hochrangigen Beamten im Verwaltungsrat des ÖV-Unternehmens vertreten gewesen.