Entscheid vor 6 Stunden

Kanton weist Antrag ab: Rebstein treibt neues Schul-Modell voran

Trotz Rekurs kann der Primarschulrat Rebstein am neuen Schulmodell für 2026/27 weiterarbeiten. Der Kanton hat einen Planungsstopp abgelehnt.

Von gk
aktualisiert vor 2 Stunden

Der Primarschulrat Rebstein hat im Januar 2026 ein Initiativbegehren für unzulässig erklärt, mit dem die Klassenbildung und Beschulung anders organisiert werden sollten, als es der Schulrat geplant hatte. Die Initianten haben gegen diese Verfügung Rekurs beim Kanton erhoben. Das Departement des Innern hat nun in einem Zwischenentscheid den Antrag der Rekurrenten auf einen vorsorglichen Planungs- und Umsetzungsstopp abgewiesen. Damit kann der Schulrat seine Arbeiten für das neue Schulmodell weiterführen, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Der Primarschulrat Rebstein hat nach einem längeren und breit abgestützten Schulentwicklungsprozess entschieden, ab dem Schuljahr 2026/2027 ein neues Schulmodell einzuführen. Die Primarschülerinnen und -schüler sollen die drei Schulhäuser Berg, Burggut und Schachen jeweils nach ihrer Klassenstufe (1. und 2. Klasse, 3. und 4. Klasse, 5. und 6. Klasse) besuchen. Am 25. September 2025 hatte der Schulrat die Eltern und eine breitere Öffentlichkeit hierüber informiert.

Initiativbegehren und Rekurs eingereicht

Ein Initiativkomitee hatte Ende Oktober 2025 dem Schulrat Rebstein das Begehren «Schulhauszuteilung Primarschule» zur Vorprüfung unterbreitet. Mit der Initiative sollte in der Schulordnung festgeschrieben werden, dass zumindest in den Schulhäusern Schachen und Berg je ein vollständiger Klassenzug von der ersten bis zur sechsten Klasse zu führen sei. Der Schulrat hatte diese Initiative für rechtswidrig erklärt und nicht zur Unterschriftensammlung freigegeben. Gegen diese Verfügung des Schulrates haben die Initianten beim Kanton Rekurs erhoben. Gleichzeitig haben sie beantragt, dem Schulrat mittels vorsorglicher Massnahme die Weiterführung der Planungs- und Umsetzungsarbeiten zu verbieten.

Der Kanton lehnt vorsorgliche Massnahme ab

In einem Zwischenentscheid vom 9. März hat es das Departement des Innern als zuständige Rekursinstanz abgelehnt, die von den Initianten verlangte vorsorgliche Massnahme zu verfügen. Das Departement schreibt hierzu, im aktuellen Zeitpunkt sei der Ausgang des Rekurses offen. Mit anderen Worten stehe es noch nicht fest, ob das Initiativbegehren überhaupt zulässig sei oder nicht, ob die für das Zustandekommen erforderlichen Unterschriften gesammelt würden und wie gegebenenfalls ein Bürgerschaftsbeschluss ausginge. Demgegenüber sieht das Departement des Innern für die Schulgemeinde Rebstein schwerwiegende Nachteile, wenn die Planungs- und Umsetzungsarbeiten vorsorglich gestoppt werden müssten.

Der Schulrat führt seine Arbeit weiter

Zwar können die Rekurrenten den ablehnenden Zwischenentscheid noch mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht anfechten. Dennoch hat der Primarschulrat Rebstein entschieden, die Umsetzungsarbeiten
für das neue Schulmodell im Hinblick auf das Schuljahr 2026/2027 aktiv weiterzuführen.

Bis zum Beginn des neuen Schuljahres dauert es nur noch etwa viereinhalb Monate, und der Schulrat sei gemäss Mitteilung überzeugt, dass das erarbeitete Modell für die Schulgemeinde Rebstein richtig und
zukunftsträchtig ist sowie auch von vielen Eltern gutgeheissen wird.

Als nächste Schritte stehen dabei im Wesentlichen die Stundenplanung und der Start der Zusammenarbeit in den Jahrgangsteams an. Eine Neubeurteilung der Situation würde der Schulrat selbstverständlich dann vornehmen, wenn das Verwaltungsgericht einen vorsorglichen Planungs- und Umsetzungsstopp verfügen würde.

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