Der Kläger vermutete, dass die Gemeinde Thal den Strom nicht korrekt einkauft, weshalb den Kunden der Elektroversorgung möglicherweise ein Schaden entstehe. «Der Stromeinkauf erfolgt nach einem Termingeschäft, wobei wir versuchen, die besten Preise zu erhalten», sagt Gemeindepräsident Robert Raths.Termingeschäfte werden verwendet, um eine Ware zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen. Dabei wird bei Vertragsabschluss festgelegt, zu welchem Preis und zu welchen Lieferbedingungen der Vertrag erfüllt wird. Das Termingeschäft findet vor allem bei der Absicherung von Preisen Verwendung und kommt folglich bei Transaktionen auf volatilen Märkten – wie es der Strommarkt ist – zum Einsatz.Keine öffentliche BeschaffungDie Anklagekammer kam nach der Prüfung der Sachlage zum Schluss, dass keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Gemeindebehörde vorliegt. Dadurch wird auch kein Strafverfahren eröffnet.«Wir bedauern, dass die Bewohner mit ihren Anliegen nicht direkt zu uns kommen. Ob eine Klage bei der Anklagekammer der richtige Weg ist, sich über ein Thema zu informieren, stellen wir in Frage», sagt Raths.Für diesen Fall steht im Gesetz, dass beim Einkauf elektrischer Energie für die Weiterveräusserung keine öffentlichen Beschaffungen vorliegen und es legitim ist, den Strom über Termingeschäfte zu beziehen. «Wir begrüssen es, wenn die Bürger das Vorgehen und die Beschlüsse des Rates kritisch hinterfragen», sagt Raths. Allerdings müsse man Aufwand und Ertrag abwägen. Je nach dem könne sich die Gemeinde unnötige Abklärungen und somit Zeit und Geld ersparen. Grundsätzlich hat jeder Bürger die Möglichkeit, eine Anfrage an den Gemeinderat zu richten.Benjamin Schmid
Klage gegen Gemeinde abgewiesen