Am Samstag, 20. Juni, schoss eine 58-jährige Landwirtin in Schachen bei Reute auf ihrem Grundstück mit einem Flobert-Gewehr auf eine Krähe. Nach bisherigen Erkenntnissen beabsichtigte sie, ihre Hühner beziehungsweise deren Eier vor dem Vogel zu schützen. Die Frau verfehlte die Krähe.
Das abgefeuerte Projektil flog weiter und durchschlug die Fensterscheibe eines benachbarten Wohnhauses. Anschliessend prallte es in einem Zimmer gegen eine Wand. Der entstandene Schaden wurde erst einige Tage später festgestellt und der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden gemeldet. Personen wurden keine verletzt. Es entstand Sachschaden am betroffenen Wohnhaus.
Die Kapo klärt die Umstände des Vorfalls ab. Die Landwirtin wird wegen Gefährdung des Lebens zur Anzeige gebracht. Ebenfalls werden allfällige Verstösse gegen die Bestimmungen des Waffen-, Jagd- und Tierschutzrechts geprüft.
Das Erlegen von Krähen ist in der Schweiz nicht generell verboten. Zwar zählen bestimmte Krähenarten zu den jagdbaren Vogelarten, jedoch dürfen sie nur unter Einhaltung der eidgenössischen und kantonalen Jagdvorschriften sowie durch entsprechend berechtigte Personen bejagt werden. Ein eigenmächtiges Beschiessen von Krähen zum Schutz von Hühnern oder deren Eiern ist daher nicht ohne Weiteres zulässig und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Landwirtin schiesst mit einem Gewehr auf eine Krähe und verfehlt das Ziel