Diese Unterhaltsarbeiten sind nötig, damit die Abflusskapazität erhalten bleibt, und sie tragen somit direkt zur Hochwassersicherheit bei, schreibt die Gemeindekanzlei in ihrem Mitteilungsblatt. Da der Abtrag des angeschwemmten Lettenmaterials oberhalb der Wasserlinie erfolgt, können die Arbeiten mit Genehmigung und unter Aufsicht des kantonalen Fischereiaufsehers auch innerhalb der Fischschonzeit ausgeführt werden. Das Abtragsmaterial wird ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Letten am Littenbach wird für den Hochwasserschutz abgetragen