Seit der Abstimmung über die Gemeindevereinigung im November 2018 haben der Gemeinde- und der Schulrat diverse Anregungen aus der Bevölkerung betreffend Prüfung einer Einheitsgemeinde Marbach erhalten, heisst es in einer Mitteilung der Gemeindeverwaltung.
Im Herbst 2022 hätten die Räte deshalb beschlossen, die Bildung einer Einheitsgemeinde, das heisst eine Inkorporation der Primarschule Marbach in die Politische Gemeinde Marbach, gemeinsam zu prüfen und die Auswirkungen einer allfälligen Inkorporation zu evaluieren. Für die externe Prozessbegleitung wurde boostpublic GmbH, St. Gallen, beauftragt.
Die Arbeitsgruppe Einheitsgemeinde hat in Absprache mit allen Behördenmitgliedern der Politischen Gemeinde sowie der Schulgemeinde ein Behörden- und Schulführungsmodell entwickelt, welches sich an den spezifischen Gegebenheiten in Marbach orientiert.
Im Wesentlichen präsentiert sich das Ergebnis wie folgt:
- Der Gemeinderat trägt die politische Verantwortung für die Schule.
- Die Schulratspräsidentin oder der Schulratspräsident ist Mitglied des Gemeinderates, wird ins Amt gewählt und hat den Vorsitz in einer Schulkommission. Diese Kommission führt die Schule strategisch und konzeptionell, sie ist in Schulsachen oberste Rechtsmittelinstanz der Gemeinde und beantragt dem Gemeinderat das Budget.
- Die Schulkommission besteht aus zwei bis vier weiteren Mitgliedern, welche vom Gemeinderat eingesetzt werden. Die Schulleitung, eine Vertretung der Lehrpersonen sowie die Schulverwalterin oder der Schulverwalter wirken in der Schulkommission beratend mit.
- Für die operative Führung des Schulbetriebs ist die Schulleitung verantwortlich. Sie ist den Lehrpersonen sowie den Mitarbeitenden der Spielgruppe und des Schülerhorts direkt vorgesetzt.
- Die Schulverwaltung ist Teil der Gemeindeverwaltung und wird durch die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten geführt. Die Führung kann delegiert werden.
- Das Team der Hauswartinnen und Hauswarte wird von einer, dem Gemeinderat unterstellten, neu zu gründenden Liegenschaftskommission geführt.
Eine Einheitsgemeinde bringe eine Vereinfachung in den organisatorischen Strukturen mit sich und finanzielle Ressourcen könnten optimal genutzt werden, heisst es weiter. Da die Schule einen sehr wichtigen Bestandteil einer Gemeinde bilde, sei es wichtig, dass die Schule Teil der Gesamtpolitik der Gemeinde werde. Dies ermögliche, Synergien zu nutzen, so beispielsweise im Bereich der Liegenschaften, Finanzverwaltung oder Informatik. Die Schule könne sich somit auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.
Der Schulrat beantragt daher den Schulbürgerinnen und Schulbürgern die Gemeinde Marbach ab 1. Januar 2025 als Einheitsgemeinde zu organisieren.
Die Inkorporationsvereinbarung samt Gutachten und Antrag wird anfangs 2024 in alle Haushaltungen versandt. Die Urnenabstimmung bezüglich der Einheitsgemeinde wird auf 3. März 2024 angesetzt. An der Informationsveranstaltung vom Mittwoch, 17. Januar 2024, 19 Uhr, in der Mehrzweckhalle Amtacker, stellen der Primarschul- und Gemeinderat das Gutachten vor und beantworten Fragen zur Einheitsgemeinde.