Im Kaminfegewesen besteht heute ein staatliches Monopol. Das Feuerschutzgesetz verlangt, dass jede Gemeinde mindestens einen Kaminfeger zur Kontrolle und Reinigung von Feueranlagen zulässt. Die Kaminfegerinnen und Kaminfeger können damit ihre Kundschaft nicht frei wählen: Sie russen die Feuerungsvorrichtungen aller Kundinnen und Kunden auf ihrem Gebiet und machen dies zu festgelegten Tarifen. Der Kantonsrat diskutierte heute eine ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Mattle und Broger gegen Huber und Dürr – wegen Kaminfegern