Bestimmte Kosten für Medikamente können heute von den Steuern abgezogen werden. Allerdings nur, wenn sie ärztlich verordnet sind. Wer ohne ärztliche Verordnung Medikamente in der Apotheke bezieht, kann diese nicht von den Steuern abziehen. Der Altstätter Kantonsrat Andreas Broger (Mitte/Altstätten) stört sich an diesem System. Es führe zu unnötigen Arztbesuchen und so zu höheren Gesundheitskosten. Broger schlug darum eine Steuerpauschale vor, ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
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Medizin-Abzug und Potenzial von Alleinerziehenden: Vorstösse von Hasler und Broger beantwortet