Die Gesellschaft ist überschuldet, es bestehen erhebliche Verbindlichkeiten gegenüber Dritten und staatlichen Stellen. Unabhängig von Restrukturierungsmassnahmen und dem Abbau von Stellen im 2024 und habe sich die Auftrags- und Umsatzlage in diesem Jahr weiter verschlechtet, schreibt das Unternehmen in einem Communiqué. Die Löhne konnten im Juli wie auch im laufenden Monat nicht mehr bezahlt werden. Die kürzliche Sistierung des Kontokorrentkredits durch die Hausbank habe die Situation verschärft, heisst es weiter.
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung uneins
Der Verwaltungsrat (VR) ist auf den Zeitpunkt der Genrealversammlung vom 11. August geschlossen zurückgetreten, ohne eine Nachfolge bereit zu haben. Ein vom Präsidenten und einem weiteren Mitglied des VR gleichentags eingereichtes Gesuch um provisorische Nachlassstundung sowie das Dokument, auf welchem dieses beruht, wurden weder vom Gesamt-VR noch der Geshäftsleitung genehmigt, schreibt Mons Solar.
Die verbleibende Geschäftsführung habe erst am 13. August die dem Gericht eingereichten Unterlagen von diesem erhalten und habe feststellen müssen, dass das Stundungsgesuch weder ein Sanierungskonzept noch konkrete Massnahmen enthielt. Stattdessen beschreibe es bloss die aktuelle Lage sowie einen unrealisti-schen Forecast. «Weder der Richterin noch einem angeblich involvierten Investor war daraus ersichtlich, wie eine Sanierung erfolgen könnte», so Mons Solar.
Gespräche zwischen Geschäftsführung, Eigentümer, dem VR-Präsidenten und einem VR-Mitglied betreffend eines möglichen Investors führten demnach zu keinem Ergebnis. Der kontaktierte Unternehmer wäre höchstens an der Übernahme einzelner Mitarbeitenden und Vermögenswerten interessiert, heisst es. Und schreibt:
Das Verhalten des bisherigen Verwaltungsrats erscheint widersprüchlich, planlos und nicht nachvollziehbar.
Nachdem die Geschäftsführung infolge des Rücktritts des Gesamt-VR in der Pflicht sei, kommt diese nach sorgfältiger Prüfung zum Schluss, «dass eine Rettung des Unternehmens ausgeschlossen ist und eine Nachlassstundung daher keinen Sinn macht». Die Geschäftsführung hat daher heute Dienstag das Nachlassstundungsgesuch beim Gericht zurückgezogen und die Konkurseröffnung beantragt. Die Eröffnung des Konkurses entspreche auch dem Antrag der Revisionsstelle, die bereits am 10. Juli wegen Überschuldung die Bilanz beim Gericht deponiert hatte.
Geschäftsführung und Eigentümer bedauerten die aktuelle Situation ausserordentlich, heisst es in der Mitteilung und würden sich bemühen, betroffene Mitarbeiter, Kunden und Partner zu unterstützen.
Mons Solar AG ist Konkurs - eine Sanierung ist ausgeschlossen