06.09.2022

Mons Solar wird heftig kritisiert

Gegen die Anbieterin von Fotovoltaikanlagen wurden im «Kassensturz» zuletzt Vorwürfe erhoben. Auch zwei Rheintalerinnen richten Vorwürfe an die Diepoldsauer Firma – darunter SVP-Kantonsrätin Carmen Bruss.

Von Yann Lengacher
aktualisiert am 02.11.2022
Mons Solar verkauft unter anderem Fotovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Energiespeicher. Im «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens SRF kam das Unternehmen aus Diepoldsau kürzlich schlecht weg: Drei Kundinnen und Kunden erzählten von ungenauen Bauplänen, offenen Sicherheitsfragen und einem aggressiven Verkaufsverhalten der Mons-Solar-Berater. Von letzterem berichtet im Beitrag Silke Kimmritz. Als sie nicht sofort ihre Unterschrift für eine Solaranlage im Wert von 26000 Franken habe geben wollen, hätten die Verkäufer sie bedrängt.Im Rheintal machte Caroline Kühnis beim Besuch eines Mons-Solar-Vertreters eine ähnliche Erfahrung. Sie sagt: «Wir sollten sofort einen Werkvertrag unterschreiben, angeblich damit das Baugesuch für die Fotovoltaikanlage schneller komme. Wir hätten dann noch sieben Tage, um zurückzutreten. Dieses Vorgehen stimmte mich misstrauisch.» Caroline Kühnis verzichtete deshalb auf eine Unterschrift.Kantonsrätin fühlt sich hintergangenIm Gegensatz zu Kühnis hat die Diepoldsauer Kantonsrätin Carmen Bruss einen Werkvertrag für eine Fotovoltaikanlage unterschrieben. Sie hatte sich von Mons Solar zuvor bereits eine Wärmepumpe installieren lassen. Als der Mons-Solar-Verkäufer ihr ein Angebot vorlegte, unterschrieb Bruss auch, weil ihr die Möglichkeit eines Rücktritts vom Vertrag innert 14 Tagen versprochen worden sei: «Ich wollte noch eine zweite Offerte abwarten. Als ich dann vom Vertrag zurücktreten wollte, beharrte die Mons auf den Werkvertrag mit einem Auftragsvolumen von weit über 20'000 CHF.»*Jetzt fordert das Unternehmen eine Konventionalentschädigung von Bruss. Dies kann verlangt werden, wenn eine vertraglich zugesicherte Leistung nicht erfüllt wird. Auch von Werner Nagel, der sich im «Kassensturz» geäussert hat, verlangt Mons Solar eine solche Entschädigung. Nagel wirft dem Unternehmen ebenfalls vor, zu einer Unterschrift gedrängt worden zu sein.Mons Solar weist Vorwürfe zurückMons Solar wehrt sich gegen die Kritik von Carmen Bruss und den Kundinnen und Kunden, die sich im «Kassensturz» äusserten. Gemäss Verkaufsleiter Nathanael Grabherr führen Mons-Solar-Vertreter jährlich rund 5000 Kundengespräche. «In 95 Prozent der Fälle sind die Kunden zufrieden», sagt er. Sowohl bei den Leuten, die sich im «Kassensturz» beschwerten, als auch bei Carmen Bruss handle es sich um Einzelfälle. Zum Vorwurf, Mons Solar dränge Kundinnen und Kunden zu einer schnellen Unterschrift, sagt Grabherr: «Dank unserer Erfahrung sind wir in der Lage, bereits beim ersten Besuch ein konkretes und verbindliches Komplettangebot zu machen. Selbstverständlich kann man dieses in Ruhe prüfen und sich anschliessend melden. Von Drängen oder Täuschung kann keine Rede sein.»Im Fall von Carmen Bruss sei es zudem so, dass die Kantonsrätin wohl das Rücktrittsrecht mit der sogenannten Bestpreisgarantie verwechsle. Letztere versichere Kundinnen und Kunden, das preislich beste Angebot zu erhalten. Dazu müssen diese laut Grabherr aber innert 14 Tagen eine allenfalls günstigere Offerte eines Mitbewerbers vorlegen. Bruss habe dies nicht getan. Das von Mons Solar gewährte Rücktrittsrecht vom Werkvertrag gelte während sieben Tagen.Strengere Kontrollen gefordertCarmen Bruss ist dennoch überzeugt, Mons Solar habe ihr eindeutig einen Rücktritt vom Vertrag innert 14 Tagen versprochen. Sie sagt: «Ich weiss von ähnlichen Fällen. Es geht nicht, dass durch einen solchen Verkaufsstil Streitfälle entstehen, die dann Behördenarbeit verursachen.» Auch darum habe sie vor einem Monat eine einfache Anfrage im Kantonsrat einreicht. In dieser fragt Bruss die St. Galler Regierung unter anderem, inwiefern die Energieagentur St. Gallen Unternehmen wie Mons Solar kontrolliere.Auf Anfrage sagt Geschäftsleiter Philipp Egger, dass die Kontrolle unternehmerischer Geschäftstätigkeit nicht zu den Aufgaben der Energieagentur gehöre: «Wenn ein Bauprojekt – beispielsweise für eine Wärmepumpe – die Förderbedingungen erfüllt, wird das Gesuch grundsätzlich gutgeheissen, unabhängig davon, welche Firma den Auftrag ausführt.» Für die Förderung von Fotovoltaikanlagen sei primär aber nicht die Energieagentur, sondern die Pronovo AG zuständig. Das Unternehmen nimmt diese Aufgabe für den Bund wahr. «Der Zubau von Fotovoltaikanlagen ist ein landesweites Projekt, weshalb hier die Zuständigkeit auf nationaler Ebene liegt», sagt Egger. *Diese Stelle weicht von der Ursprungsversion des Artikels ab.