Wer in der Schweiz einen Mord begeht, soll sich ein Leben lang vor der Strafverfolgung fürchten müssen. Das hat der Nationalrat abschliessend entschieden und kippt damit das bestehende Gesetz. Bis anhin betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. «Angesichts neuer Möglichkeiten in der Forensik ist eine Verjährung nicht mehr angebracht», sagt SVP-Nationalrat Mike Egger und fährt fort: «Gerade die Entwicklung der DNA-Analyse zeigt, dass auch ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Mord ohne Ablaufdatum: Bundesparlament stimmt für Unverjährbarkeit