Altstätten 25.03.2026

Museum benötigt mehr finanzielle Mittel für tragfähigen Betrieb

Der Stadtrat beantragt für die Jahre 2027 bis 2030 jährlich 330 000 Franken für den Betrieb des Museums Prestegg und legt eine neue Leistungsvereinbarung vor. Ziel ist eine stabile Finanzierung mit Beiträgen von Stadt, Region und Kanton.

Von gk
aktualisiert vor 2 Stunden

Der Stadtrat legt der Bürgerversammlung am 6. Mai eine neue Leistungsvereinbarung mit dem Museumsverein Prestegg vor. Damit der Verein das «Zentrum für Geschichte und Kultur» weiter betreiben und neu auch Förderbeiträge von Region und Kanton erhalten kann, beantragt der Stadtrat einen jährlichen Betrag von 330 000 Franken für die Jahre 2027 bis 2030. Weiter schlägt er vor, die Finanzbefugnisse in der Gemeindeordnung anzupassen.

Seit 2021 trägt das Museum Prestegg regionale Geschichte und Kultur weit über das Rheintal hinaus. Trotz schwieriger Bedingungen während der Corona-Epidemie konnte der Betrieb in den letzten vier Jahren mit zusätzlichen Fördermitteln für die Sonderausstellung und viel Freiwilligenarbeit aufgebaut werden. Allerdings zeigt sich inzwischen: Die bisherigen städtischen Mittel reichen nicht aus, um das Museum zeitgemäss zu betreiben und die denkmalgeschützte Liegenschaft zu unterhalten. 

Betrieb nur dank grossem Engagement möglich

Gestützt auf eine Leistungsvereinbarung unterstützt die Stadt das Museum seit 2021 mit jährlich 220 000 Franken. Ein erheblicher Anteil davon fliesst jedoch in den Unterhalt der historischen Liegenschaft. Diese Kosten wurden damals zu tief eingeschätzt. Gleichzeitig resultiert aus dem Betrieb in der heutigen Ausgangslage jährlich ein Defizit. Der Betrieb ist derzeit nur dank des ausserordentlich grossen ehrenamtlichen Einsatzes des Vorstands möglich.

Neue Strategie mit partnerschaftlicher Finanzierung

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand des Museumsvereins eine Strategie erarbeitet; zu einer nachhaltigen Lösung für die Liegenschaft und einer stabilen und zukunftsfähigen Organisation mit gesicherter Finanzierung. Gemeinsam mit dem Vorstand hat der Stadtrat eine neue Leistungsvereinbarung ausgearbeitet. Diese sieht ein partnerschaftliches Finanzierungsmodell vor – mit zusätzlichen Beiträgen von der Region und dem Kanton.

Neu soll die Stadt Altstätten jährlich insgesamt 330 000 Franken leisten (260 000 Franken für den Betrieb und 70 000 Franken für den Liegenschaftsunterhalt). Die Rheintaler Kulturstiftung hat – unter dieser Voraussetzung – einen jährlichen Beitrag von 50 000 Franken zugesichert. Das Amt für Kultur des Kantons St. Gallen stellt jährlich 40 000 Franken aus dem Lotteriefonds in Aussicht. Eine definitive Zusage des Kantons steht jedoch noch aus und hängt ebenfalls von einem höheren Beitrag der Stadt ab.

Informationsanlass zur neuen Lösung

Am Dienstag, 21. April, um 19 Uhr informiert die Stadt im Sonnensaal detailliert über die neue Leistungsvereinbarung ab 2027. Der Museumsverein zeigt dabei auf, dass die zusätzlichen Mittel für einen verlässlichen Betrieb unabdingbar sind. Ohne diese Beiträge müsste der Verein aufgelöst werden. Gemäss Statuten würde das Vermögen bis zur Bildung einer Folgeorganisation dann an die Stadt Altstätten übertragen. 

Nachtrag zur Gemeindeordnung

Im Weiteren beantragt der Stadtrat, die Finanzbefugnisse in der Gemeindeordnung anzupassen, wie bereits im November angekündigt. Bisher genehmigte die Bürgerschaft Kredite bis 1,5 Millionen Franken im Rahmen des Budgets. Über höhere Beträge wurde mit einem Gutachten separat abgestimmt. Bei einer aufsichtsrechtlichen Prüfung stellte das Amt für Gemeinden fest, dass diese Praxis nicht mit der Gemeindeordnung übereinstimmt. Der Stadtrat schlägt vor, die bisherige, bewährte Praxis sauber in der Gemeindeordnung zu verankern.

Bürgerversammlung und Unterlagen

Der Stadtrat lädt alle Bürgerinnen und Bürger zur Bürgerversammlung am 6. Mai ein und freut sich auf eine rege Teilnahme. Der Jahresbericht und der Finanzbericht sind ab dem 13. April auf der Website der Stadt Altstätten abrufbar, altstaetten.ch. Abonnenten erhalten die Unterlagen per Post zugestellt. Zudem können diese beim Einwohneramt sowie bei der Stadtkanzlei bezogen werden.