Kurz vor 23 Uhr fiel einer Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf der Autobahn A13 ein Auto auf, das mit zu hohem Tempo von Sevelen in Richtung Haag unterwegs war. Im Baustellenbereich bei Buchs, wo die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt ist, fuhr das Auto am zivilen Patrouillenfahrzeug vorbei.
Die Patrouille folgte dem Auto und forderte den Autofahrer zum Anhalten auf. Kurze Zeit später konnte das Auto kontrolliert werden. Am Steuer sass ein 18-jähriger Rumäne. Ihm wird vorgeworfen, mit einer Geschwindigkeit im Raserbereich unterwegs gewesen zu sein.
Bei der Kontrolle stellte sich zudem heraus, dass für das Auto kein gültiger Fahrzeugausweis vorlag und keine gültige Autobahnvignette vorhanden war. Das Auto wurde sichergestellt. Der 18-Jährige wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen wird ermittelt, wie schnell der Beschuldigte gefahren ist. Wer die Höchstgeschwindigkeit in krasser Weise überschreitet, gilt als Raser. Im Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes, dem sogenannten Raserartikel, ist genau definiert, welche Geschwindigkeitsüberschreitung als Raserdelikt klassiert wird:
- mindestens 40 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt
- mindestens 50 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt
- mindestens 60 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gilt
- mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 100 km/h gilt
- mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 120 km/h gilt
Mutmasslicher Raser bretterte viel zu schnell durch Baustelle auf der A13