Schockanrufe 02.12.2022

Nach Schockanrufen: Seniorinnen übergeben Betrügerinnen 117'000 Franken

Das ist bitter: am Donnerstag haben zwei Frauen im Alter von 82 beziehungsweise 94 Jahren sogenannte Schockanrufe erhalten und daraufhin falschen Polizistinnen insgesamt 117'000 Franken Bargeld übergeben.

Von red/kapo
aktualisiert am 02.12.2022

Im "Rheintaler" und auf rheintaler.ch berichteten wir am Donnerstag von einer Rentnerin aus dem Rheintal, die Telefonbetrüger austrickste und es zudem der Polizei ermöglichte, eine Betrügerin festzunehmen. 

Wie die Kantonspolizei St. Gallen am Freitag mitteilt, haben am gleichen Tag, am Donnerstag zwischen 13.30 Uhr und 16 Uhr, eine 82-Jährige und eine 94-Jährige aus Rorschach, bzw. St. Gallen, unbekannten Täterinnen, welche sich jeweils als Polizistinnen ausgaben, Bargeld im Wert von 100'000 und 17'000 Franken übergeben.

Beide Geschädigte erhielten jeweils einen sogenannten Schockanruf von falschen Polizistinnen. Das Vorgehen war in beiden Fällen identisch.

Die unbekannte Täterschaft gab sowohl der 82-Jährigen als auch der 94-Jährigen gegenüber an, dass deren jeweilige Tochter einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe. In der Folge müsse nun eine Kaution bezahlt werden.

Die beiden Frauen wurden aufgefordert, die hohe Geldsumme einer zivilen Polizistin beim Hauseingang zu übergeben. Dieser Aufforderung kamen beide Frauen nach. Die Kantonspolizei St.Gallen hat Ermittlungen eingeleitet.

 

Das rät die Polizei

Nach wie vor werden immer wieder Betrugsversuche von falschen Polizisten oder Polizistinnen festgestellt. Oftmals kommen die Betrüger damit zum Erfolg. Die Kantonspolizei St.Gallen warnt vor solchen Anrufen und rät Folgendes:

 

  • Die Polizei verlangt von niemals Geld, Schmuck oder andere Gegenstände zur Aufbewahrung.
  • Ebenso verlangt die Polizei  niemals eine Kaution nach einem angeblichen Verkehrsunfall von Angehörigen.
  • Im Verdachtsfall melde man sich bei einer Polizeistation in der Nähe oder beim Notruf 117.
  • Einem fremden Anrufer gegenüber niemals Angaben über die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse machen.
  • Niemals unbekannten Personen Bargeld und Wertsachen übergeben.
  • Bekannte und Verwandte sollten vor derartigen Schockanrufen gewarnt werden.