14.03.2019

Nachträgliche Vergütung

Abgemacht war ein Tausch Boden für Boden. Wegen einer nachträglichen Umzonung bekommt die Ortsgemeinde nun noch Geld.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Hans Graf bzw. seine Feldhof Gemüse AG baut zurzeit an der Eichau­strasse zwischen Binnenkanal und Autobahn eine neue Halle an die bestehende an. Es hatte Jahre gedauert, bis er die Bewilligung dafür bekommen hat (siehe auch unsere Ausgabe vom 25. Januar). Ermöglicht hat die Betriebserweiterung nicht zuletzt die Ortsgemeinde Oberriet, die ein weiteres Mal Hand geboten und Boden zur Verfügung gestellt hat. Freilich nicht einfach so. Den Ortsbürgern liegt viel daran, dass der Verwaltungsrat das Vermögen der Ortsgemeinde bewahrt und ganz besonders den Boden. Dies zeigte sich einmal mehr an der Ortsbürgerversammlung diesen Mittwoch, wo die aktualisierten Einträge im Grundstücksverzeichnis in der Jahresrechnung Fragen aufwarfen.Nachträglich in Industriebauland umgezontAbgemacht war nämlich, dass die Ortsgemeinde für die abgetretene Fläche eine gleich grosse bekommt. Das ist auch so geschehen. Allerdings ist nach dem Bodentausch die abparzellierte Fläche an der Eichaustrasse zu Industriebauland umgezont worden – womit sie natürlich massiv an Wert gewonnen hat.Damit habe weder der Ortsverwaltungsrat noch Hans Graf gerechnet, stellte Ortsgemeindepräsident Michael Kolb klar. Die Umzonung sei vom Kanton angeordnet worden. Eine Gemüsehalle werde von den Behörden nicht als landwirtschaftliche, sondern als industrielle Nutzung angesehen. Der Ortsverwaltungsrat habe sich daraufhin mit Hans Graf auf eine Abgeltung des Mehrwerts geeinigt. Und zwar in Höhe von 381750 Franken, abzuzahlen in 15 Tranchen von jährlich 25450 Franken. Die Vereinbarung sei erst kürzlich unterzeichnet worden und deshalb in der Jahresrechnung noch nicht berücksichtigt, erklärte Kolb.Die Abgeltung entspricht 50 Franken pro Quadratmeter. Manchen Ortsbürgern ist dies viel zu wenig. Bruno Weder wies darauf hin, dass die Bürgerversammlung der Altstätter Rhode Stadt und Vorstadt erst kürzlich beschlossen hat, vergleichbaren Boden für 300 Franken pro Quadratmeter zu verkaufen, um der Moser Recycling die Umsiedlung zu ermöglichen.Weder ist ausserdem der Ansicht, dass die Ortsgemeinde Boden grundsätzlich nicht verkaufen, sondern höchstens im Baurecht abtreten sollte. Dies wurde auch von alt Ortsgemeindepräsident Elmar Lüchinger unterstützt. Michael Kolb hielt dem entgegen, dass dies nur für Bauland möglich wäre. Landwirtschaftsboden könne nie im Baurecht abgegeben werden – weil auf Landwirtschaftsboden nicht gebaut werden dürfe.