Berneck 20.01.2024

Nachtrag II zum neuen Abfallreglement untersteht dem fakultativen Referendum

Der Gemeinderat Berneck teilt mit, dass der Nachtrag II zum Abfallreglement dem fakultativen Referendum untersteht.

Von gk
aktualisiert am 20.01.2024

Nachdem das Departement des Innern die Gemeinden verpflichtet hatte, ab 1. Januar 2023 die Abfallentsorgung als Spezialfinanzierung zu führen, erliess der Gemeinderat am 12. Juli 2022 ein neues Abfallreglement, das auf dem Musterreglement des Kantons basiert und mit den anderen Zweckverbandsgemeinden der Kehrichtverwertung Rheintal (KVR) abgestimmt worden war.

Unklarheiten bei
einzelnen Liegenschaften

Beim Herbstaustausch 2022 zeigte sich, dass alle Dorfpar­teien eine Finanzierung mit einer Grundgebühr pro Grundstück unterstützen. Der Gemeinderat erliess darauf den Nachtrag I zum Abfallreglement, der im Wesentlichen die Finanzierung der Grünabfuhr im Rahmen der Spezialfinanzierung mit einer Grundgebühr nach Grundstücken regelt.

Im Januar 2023 legte der ­Gemeinderat die Grundgebühr fest, im Mai stellte die Gemeinde die Grundgebühr den Eigentümerinnen und Eigentümern in Rechnung. Nach Rückfragen ergab sich, dass Unklarheiten bezüglich der pflichtigen Liegenschaften bestehen. Ausserdem zeigte sich, dass einige wenige Liegenschaften, die der Grundgebührpflicht unterstehen, Spezialfälle darstellen, bei denen eine Ausnahmeregelung, etwa eine Reduktion, verhältnismässig ist.

Der Gemeinderat hat deshalb an seiner letzten Sitzung den Nachtrag II zum Abfallreglement erlassen. Damit wird die Grundgebührpflicht des Abfallreglements ausformuliert. Es ist vorgesehen, dass bei ausserordentlichen Verhältnissen und ausgesprochenen Härtefällen die Grundgebühr auf Gesuch reduziert oder gar erlassen werden kann. Ein Härtefall kann vorliegen, wenn eine Liegenschaft wegen des Baus einer öffentlichen Strasse abgetrennt wird und beide Liegenschaften denselben Eigentümer haben. Ob die Ausnahmeregelung anwendbar ist, entscheidet der Gemeinderat in jedem Einzelfall.

Der Nachtrag II zum Abfallreglement der Politischen Gemeinde Berneck untersteht dem fakultativen Referendum vom 18. Januar bis am 26. Februar (40 Tage). Während dieser Frist können mindestens 253 in Berneck stimmberechtigte Personen ein Referendumsbegehren einreichen. Der Nachtrag II liegt im Rathaus auf.