Im Nachbarland wurden die ersten Lockerungsschritte am vergangenen Samstag, 19. Februar, vollzogen, was hauptsächlich eine Umstellung von der 2G- auf die 3G-Regel war. Diese gilt nun in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen; in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben; bei körpernahen Dienstleistungen; in Sportstätten, an Veranstaltungen; an Fach- und Publikumsmessen.Weiter gilt die generelle Maskenpflicht (FFP2) in geschlossenen Räumen, die Sperrstunde um 24 Uhr und das Verbot der Nachtgastronomie. Verschärfte Regeln gelten in vulnerablen Bereichen, wie etwa Alten- und Pflegeheimen. Nächste Lockerungsschritte sind auf Samstag, 5. März, geplant, wie auf der Webseite des österreichischen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachzulesen ist.
Neu gilt für Fahrten nach Vorarlberg die 3G-Regel