Für die Turnhalle und die Aussensportanlagen Stäpfli gilt seit 2008 ein Benützungsreglement, das 2013 ergänzt wurde. Seit die Primarschulgemeinde Anfang 2021 in die politische Gemeinde integriert wurde, entsprechen verschiedene Bezeichnungen und Zuständigkeiten darin jedoch nicht mehr der heutigen Organisation. Der Gemeinderat hat das Reglement deshalb überarbeitet und am 11. August neu erlassen.
An den wesentlichen Grundsätzen ändert sich gemäss Mitteilung der Gemeinde nichts. Vereine können die Anlagen für ihren Trainingsbetrieb weiterhin im bisherigen Rahmen nutzen. Präzisiert werden hingegen die Regeln für die spontane private Nutzung der Aussensportanlagen. Diese bleibt während der erlaubten Zeiten ohne Bewilligung möglich. Klarer geregelt wird, wie sich private und organisierte Nutzerinnen und Nutzer zu verhalten haben. Nicht gestattet sind übermässige Lärm- und Lichtimmissionen, lautes Schreien und Zurufen, das absichtliche Schiessen von Bällen gegen Zäune und Banden sowie Lautsprechermusik im Freien. Anlass für die Anpassungen waren laut Gemeinde wiederholte Rückmeldungen aus dem Quartier wegen Lärms. Gleichzeitig seien die bereits geltenden Nutzungszeiten über längere Zeit nicht konsequent durchgesetzt worden, was ab sofort geändert wird.
Öffnungszeiten und Mittagsruhe definiert
Das neue Reglement hält deshalb auch die Öffnungszeiten und die Mittagsruhe ausdrücklich fest. Für ausserschulische Nutzungen sind die Anlagen von Montag bis Freitag von 7.30 bis 12 Uhr sowie von 13 Uhr bis 22 Uhr geöffnet. Samstags ist eine Nutzung von 9 bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 19 Uhr möglich. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bleibt die Sportanlage geschlossen. Bewilligte Ausnahmen sind weiterhin möglich.
Mit den klareren Regeln wolle die Gemeinde ein möglichst breites Nebeneinander ermöglichen. Die Sportanlagen sollen sowohl der Schule und den Vereinen als auch der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Verbindliche Nutzungszeiten und gegenseitige Rücksichtnahme sollen dazu beitragen, die Belastung für das umliegende Quartier in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
Zusammen mit dem Reglement hat der Gemeinderat auch den Gebührentarif angepasst. Die bisherigen Gebühren bleiben unverändert. Neu wird die regelmässige ausschliessliche Nutzung der Aussensportanlagen ohne Turnhalle separat aufgeführt. Für Kinder- und Jugendgruppen bleibt die regelmässige Nutzung kostenlos.
Das aktualisierte Nutzungsreglement untersteht vom 17. August bis 25. September dem fakultativen Referendum. Ein Referendum kommt zustande, wenn 253 Stimmberechtigte ein entsprechendes Begehren einreichen. Das Reglement liegt im Rathaus öffentlich auf und ist auch über die Website der Gemeinde sowie die kantonale Publikationsplattform einsehbar.
Kommt kein Referendum zustande, tritt das neue Reglement am 1. Oktober in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung.
Neue Regeln im Stäpfli sollen Lärm reduzieren und Nutzungszeiten klar festlegen