Mitte August eröffnete der Gemeinderat die Gesamtverfügungen, gegen die beim Kanton Rekurs erhoben werden konnte. Da innert der 14-tägigen Frist bis zum 2. September beim kantonalen Bau- und Umweltdepartement keine Rekurse eingegangen sind, ist der neue Rahmennutzungsplan rechtsgültig.
Der Gemeinderat hat entschieden, den neuen Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) zum 1. Januar 2026 in Vollzug zu setzen. Damit überführt die politische Gemeinde ihre Planungsinstrumente ins neue, seit 2017 geltende, kantonale Planungs- und Baurecht. Der Zonenplan aus dem Jahr 1993 und das Baureglement aus dem Jahr 2007 werden abgelöst.
Bis zum 31. Dezember werden Baubewilligungen noch nach bisherigem Recht beurteilt, soweit das neue Recht für die Baugesuchstellenden nicht günstiger ist. Bei Baugesuchen, die am 31. Dezember vom Gemeinderat noch nicht entschieden sind, gelangen ab 1. Januar 2026 das kantonale Planungs- und Baugesetz und der neue kommunale Rahmennutzungsplan zur Anwendung.
Neuer Rahmennutzungsplan der Gemeinde tritt im Januar 2026 in Kraft