In der Nacht auf Samstag hat die Kantonspolizei St.Gallen bei mehreren Kontrollen im Kantonsgebiet sieben Verkehrsteilnehmende angehalten, die entweder als fahrunfähig eingestuft wurden oder mit einem zu hohen Atemalkoholwert unterwegs waren. Sechs von ihnen mussten ihren Führerausweis beziehungsweise ihre Fahrberechtigung für die Schweiz noch vor Ort abgeben.
Mels
Der erste Fall ereignete sich am Freitag um 20.25 Uhr auf der Autobahn A13 bei Mels in Fahrtrichtung St. Margrethen. Bei einem 50-jährigen Autofahrer ergab die beweissichere Atemalkoholprobe einen Wert von 0,47 mg/l. Die Polizei nahm ihm den Führerausweis auf der Stelle ab.
Rapperswil-Jona
Kurz nach 21 Uhr kontrollierte die Polizei in Rapperswil-Jona eine 41-jährige Autofahrerin, die ein Fahrverbot missachtet hatte. Die Frau wurde als fahrunfähig eingestuft und musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Auch ihr Führerausweis wurde eingezogen.
Uznach
Nur wenig später geriet auf der Herrenackerstrasse in Uznach ein 39-jähriger Autofahrer ins Visier der Polizei. Da auch er als fahrunfähig galt, musste er eine Blut- und Urinprobe abgeben. Sein Führerausweis wurde ebenfalls vor Ort abgenommen.
Gegen 23:50 Uhr wurde in Uznach ein 46-jähriger Autofahrer kontrolliert. Die Atemalkoholprobe ergab bei ihm einen Wert von 0,44 mg/l. Sein ausländischer Führerausweis wurde für die Schweiz aberkannt.
Balgach
Kurz vor Mitternacht stellte die Polizei in Balgach bei einem 40-jährigen Autofahrer einen Atemalkoholwert von 0,85 mg/l fest. Er musste seinen Führerausweis sofort abgeben.
Am frühen Samstagmorgen, kurz nach 2:50 Uhr, kontrollierte die Polizei auf der Hauptstrasse in Balgach eine 30-jährige Autofahrerin. Weil die Atemalkoholmessung einen zu hohen Wert ergab, erhielt sie ein mehrstündiges Fahrverbot.
Diepoldsau
Der letzte Fall wurde gegen 3.20 Uhr an der Weidstrasse in Diepoldsau registriert. Bei einem 39-jährigen Autofahrer ergab die beweissichere Atemalkoholprobe einen Wert von 0,49 mg/l. Auch er musste seinen Führerausweis noch vor Ort abgeben.
Sämtliche Betroffenen werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt. Die zuständigen Administrativbehörden prüfen weitere Massnahmen.
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