Die Polizei konnte das Auto unmittelbar nach der Messung zu einer Kontrolle anhalten. Der Fahrer, ein 18-jähriger Schweizer, musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben. Er wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Die Raserfahrt und die möglichen Konsequenzen
Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchung eröffnet und eine notwendige Verteidigung angeordnet. Bei krassen Verkehrsregel-Verstössen (nach Art. 90 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes) ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu höchstens vier Jahren zu rechnen.
Das bedeutet zugleich, dass der Verdächtige sich im Strafverfahren nicht mehr allein verteidigen darf, sondern einen Rechtsanwalt beiziehen muss, teilt die Kantonspolizei St. Gallen mit. Hinzu kommen die Folgen eines Führerausweisentzugs von mindestens zwei Jahren.
Raser angehalten: Ein 18-Jähriger bretterte durch die 50er-Zone und wird geblitzt