Sogar der Einzelrichter nannte es «tatsächlich aussergewöhnlich», dass für die IV-Rentnerin und Drogensüchtige keine Untersuchungshaft angeordnet werden musste. Weil sie im Rahmen der zweitägigen Hafteinvernahme uneingeschränkt kooperierte und alle Taten sogleich gestand, konnte sie direkt den vorzeitigen Strafvollzug antreten. Seit dem 7. August, also gut einem halben Jahr, ist die Frau in der Justizvollzugsanstalt Hindelbank im Kanton Bern ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
Sie haben bereits ein Abo? Anmelden
Sie haben noch kein Abo? Jetzt freischalten und vollen Zugriff auf alle Inhalte geniesse
Alle Angebote verlängern sich automatisch und sind nach Ablauf der Bezugsperiode jederzeit kündbar.
Das Test-Abo gilt nur für Neukunden.
Raub und Diebstahl: 58-Jährige zu zehn Monaten unbedingt verurteilt