11.07.2019

Rech hat recht

Bachborde seien zu mähen, nicht zu mulchen, sagt Remo Rech seit 17 Jahren. Doch erst gesetzlicher Druck wirkt.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Gert BrudererDas Littenbach-Aecheli-Korrektionsunternehmen Au-Berneck hätte dieses Jahr zum ersten Mal ökologisch mähen wollen. Aber die Maschine, die es hierzu brauche, sei noch nicht bereit, sagt der Auer Gemeinderat Alex Frei, der die Kommission präsidiert.Die Maschine sei in Auslieferung, erklärt Matthias Kreis, der technische Leiter der Melioration der Rheinebene. Noch in diesem Jahr werde der Ökomäher in Betrieb genommen.Indem an den Bachborden nicht mehr alles maschinell kurz und klein geschlagen, sondern das Gras geschnitten werde, seien die Kleintiere künftig besser geschützt.Schlechte Lösung als «praktikabel» bezeichnetAls Remo Rech im Jahr 2006 den Littenbach-Verantwortlichen schrieb und schon damals darauf verwies, dass «Biodiversität in aller Munde» sei, blühende Bachborde aber eine Illusion zu sein schienen, bekam der Naturfreund folgende Antwort: Bachborde würden mit dem grossen Mäher der Melioration gemäht, zweimal pro Jahr, das Mulchen und Liegenlassen des Schnitts sei eine «praktikable Lösung».Blickt man über die Grenze des Kantons St.Gallen hinaus, zum Beispiel in den Kanton Aargau, finden sich Merkblätter zum Mähen von Bachufern, die Remo Rech klipp und klar recht geben.So heisst es unter dem Titel «Wichtiger Grundsatz»: Uferböschungen nicht mulchen, Schnittgut abführen. Der Merksatz ist grün hinterlegt und sticht sogleich ins Auge. Abzuführen ist das Schnittgut zugunsten der Hochwassersicherheit; es soll sich keine neue Humusschicht bilden können.Kanton empfiehlt Mähen und WegführenVergleichbare Empfehlungen von amtlicher Seite sind im Kanton St.Gallen unauffindbar. Deshalb folgende Fragen an den Kanton: Gibt es tatsächlich keine Empfehlungen wie die genannten? Welche Haltung hat der Kanton, wenn es ums Mähen von Bach- und Kanalborden geht? Die Medienstelle räumte nach zwei Tagen ein, diese Fragen zu klären, sei nicht ganz leicht, sondern recht aufwendig gewesen. Es bedurfte der Rückfrage bei mehreren Amtsstellen. Mit dem Ergebnis, dass  im Kanton St.Gallen tatsächlich kein spezifisches Merkblatt für den Gewässeunterhalt besteht, wie dies in anderen Kantonen der Fall ist. Was der Kanton zudem schreibt, ist Balsam für Remo Rechs Herz und Seele: «Aus ökologischer Sicht empfehlen wir ganz klar das Mähen und Abführen – und nicht das Mulchen.»Im Rahmen der kantonalen Biodiversitätsstrategie, heisst es weiter, «werden für die fünf grössten Meliorationen ökologische Gewässerpflegekonzepte erarbeitet, um der Ökologie beim Gewässerunterhalt mehr Beachtung zu schenken.» Das Mulchen werde dort auch ein Thema sein.Mulchen ist nicht mehr erlaubtDer Fall ist im Grunde klar. Das Mulchen ist nicht mehr erlaubt, seit das revidierte Gewässerschutzgesetz in Kraft ist, also seit über acht Jahren. Nach Artikel 36a Abs. 3 GschG und Art. 41c GschV sind die Gewässerräume extensiv zu gestalten und zu bewirtschaften.Die Übergangsfrist ist mit dem letzten Jahr abgelaufen. Doch anders als Remo Rech, der mit Nachdruck immer wieder zu einer ökologischen Form des Mähens aufforderte, die Verantwortlichen Jahr für Jahr nervte und mit seiner Forderung der Zeit voraus war, ist der Kanton St.Gallen mit der Gewässerraumfestlegung «stark in Verzug», was unverhohlen eingestanden wird.Mitten im UmstellungsprozessAus einer der Meliorationen im Kanton heisst es: «Wir sind mitten im Prozess der Umstellung auf eine extensive Bewirtschaftung, dies ist jedoch zwei- bis dreimal aufwendiger als das bisherige Mulchen. Es sei deshalb noch nicht möglich, alle offen fliessenden Gewässer und Kanäle zu hundert Prozent extensiv zu bewirtschaften. Man sei jedoch auf dem Weg dorthin.Sobald die neue Ökomaschine am Littenbach eingesetzt wird, funktioniert das so: Das Gras wird geschnitten, schonend abgesaugt und weggeführt. Die Kleinlebewesen blieben unbehelligt, lautet das Versprechen.Remo Rech sagt: «Hoffen wir, dass es stimmt.»