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AnmeldenDer Auer Mindestabstand für Windenergieanlagen hat rechtliche Fragen ausgelöst. Zuletzt hat ihn ein kantonales Amt für ungültig erklärt. Der Kantonsrat verlangt jetzt eine genauere Begründung für den Entscheid und hat darum eine Interpellation für dringlich erklärt.
Von Yann Lengacher
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Regierung muss Ungültigkeit von Auer Mindestabstand für Windräder rechtfertigen