Balgach 13.06.2025

Reglement modernisiert: Bürgerinnen und Bürger können Referendumsbegehren einreichen

Der Gemeinderat erlässt ein neues Polizeireglement. Dieses liegt noch bis 8.Juli öffentlich in der Gemeinderatskanzlei auf.

Von gk
aktualisiert am 13.06.2025

Das aktuell noch gültige Polizeireglement der Gemeinde wurde vom Gemeinderat am 19. November 2007 erlassen und ist seit 14. Januar 2008 in Kraft. Dieses ist sehr veraltet und entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten.

Neue Regelungen für Videoüberwachung und Co

Deshalb hat der Gemeinderat neue Regelungen, unter anderem für die Beanspruchung des öffentlichen Grunds, im Umweltschutzbereich (Lärmschutz, Luftreinhaltung, Lichtimmissionen, Tierschutz) sowie für die Videoüberwachung, erlassen.

Die neuen Bestimmungen basieren im Wesentlichen auf vom Kanton publizierten Musterreglementen. Ausserdem soll das Polizeireglement neu «Re­glement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit» heissen. Die Bestimmungen zur Gemeindepolizei entfallen, da der Dienst von Kantonspolizistinnen- und polizisten übernommen wird.

Quorum sind 250 gültige
Unterschriften

Das Reglement unterliegt seit dem 30. Mai und bis 8. Juli dem fakultativen Referendum und liegt öffentlich in der Gemeinderatskanzlei, Turnhallestras­se 1, auf.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Frist beim Gemeinderat einzureichen. Dieses muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten. Quorum für das Zustandekommen eines Begehrens sind 250 gültige Un­terschriften von Stimmberechtigten.

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