Der Gemeinderat hat an mehreren Lesungen den vom Ortsplanungsausschuss erarbeiteten Richtplanentwurf behandelt. Bei der vorliegenden Version wurde darauf geachtet, dass in Walzenhausen, im Rahmen des kantonalen Richtplanes und der herausfordernden Aufgabe, 4,4 ha Bauland dem Nichtbaugebiet zuzuordnen, eine grösstmögliche Bauentwicklung gewahrt wird. Speziell sollen die Auszonungsflächen, die für eine Bebauung teilweise oder ganz geeignet sind, durch Flächen in der Bauzone entlastet werden, die z. B. im Gewässer-, Strassen- oder Waldabstand liegen. Der Gemeinderat hat den Richtplan zur Vorprüfung durch das Departement Bau und Volkswirtschaft verabschiedet. Gleichzeitig führt das Gemeindepräsidium mit den Grundeigentümern Gespräche, namentlich in Bezug auf die Sicherung der Erhältlichkeit. Nach erfolgter Vorprüfung und allfälligen Anpassungen erfolgen im September Informations- und Mitwirkungsanlässe. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, sich aus erster Hand zu informieren, zu diskutieren und Rückmeldungen anzubringen. Anschliessend erfolgt die Vernehmlassung. Anfang 2020 soll der bereinigte Richtplan zur Genehmigung an den Regierungsrat eingereicht werden. Der Richtplan ist behördenverbindlich. Es erfolgt keine Volksabstimmung oder Planauflage. (gk)
Revision der Ortsplanung