Rheinregulierung 01.07.2025

Rhesi: Neuer Staatsvertrag bringt zukunftsfähige Lösungen für den Alpenrhein

Am 1. Juli trat der vierte Staatsvertrag zur Regulierung des Alpenrheins in Kraft. Unterzeichnet wurde er am 17. Mai 2024 von den Bundesministern Norbert Totschnig (Österreich) und Albert Rösti (Schweiz) auf der Wiesenrainbrücke in Widnau.

Von pd/red
aktualisiert am 02.07.2025

Der neue Staatsvertrag regelt nicht nur die Finanzierung des Hochwasserschutzprojekts Rhesi, sondern auch die Neuorganisation der Internationalen Rheinregulierung, wie die zuständigen Behörden mitteilten.

Die Internationale Rheinregulierung, die seit dem ersten Staatsvertrag im Jahr 1892 existiert, hat ihre Struktur über die Jahrzehnte beibehalten. Nun wird sie im Rahmen des neuen Staatsvertrags zukunftsfähig aufgestellt. Eine neue Geschäftsführung übernimmt künftig die operative Leitung der Organisation, wobei die Position öffentlich ausgeschrieben wird. Interimistisch wird Markus Mähr, aktueller Gesamtprojektleiter des Projekts Rhesi, diese Aufgabe wahrnehmen, so die Internationale Rheinregulierung in ihrer Medienmitteilung.

Als stellvertretender Geschäftsführer wurde Lukas Wirth bestimmt, der die administrativen und finanziellen Bereiche verantworten wird. Die strategische Ausrichtung obliegt künftig einem bilateralen Ausschuss, dem vier Mitglieder angehören, während ein Aufsichtsrat mit sechs Personen die Kontrolle übernimmt. Der Vertrag und die damit verbundene Neustrukturierung markieren einen bedeutenden Schritt für das Hochwasserschutzprojekt Rhesi und die internationale Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Österreich.

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